Randersacker befindet sich im unmittelbaren fürstbischöflichen Besitz.
Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
Die Grafen von Wertheim erwirken die Verleihung des Gelnhäuser Stadtrechts für Schweinberg durch König Wenzel IV. Der Versuch, Schweinberg aufzuwerten, läuft allerdings ins Leere, das Privilieg kann nicht ausgenützt werden. Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Umsetzung des Privilegs durch die Gemeinde selbst, auch die Grafen forcieren diese Entwicklung offenbar nicht weiter.
Die Herren von Dürn üben als Schutzvögte die Ortsherrschaft in Weilbach aus.
Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
In den Jahrzehnten nach 1340 erreichen die Treuchtlinger Ritter den Höhepunkt ihrer Macht. Sie sind Herren über den zum Markt erhobenen Ort Treuchtlingen mit seinen zwei Burgen und über die nähere Umgebung.
Euerdorf steht unter dem Großherzog von Toskana und kommt dann wieder an Bayern.
Der Markgraf von Ansbach ist der alleinige Dorfherr von Marktsteft, welches mit den Orten Gnodstadt, Martinsheim, Obernbreit, Oberickelsheim und Sickershausen im Oberschultheißenamt Obernbreit zusammengefasst ist und zum Oberamt Creglingen gehört. Die sechs Orte des Oberschultheißenamtes Obernbreit führen zusammen die Bezeichnung die "sechs Maindörfer".
Die Fürsten zu Schwarzenberg besitzen in Seinsheim Dorf- und Gemeindeherrschaft und das Kirchenpatronat.
Der Neffe von Hieronymus von Würtzburg, Hans Veit von Würtzburg, erwirbt weitere Teile der Herrschaft Mitwitz.