Kaiser Karl IV. (HRR) erteilt Jakob II. Weigel und Ritter Stephan von Wolfstein in einem Lehensbrief das Stadtrecht für den Markt Eschenau.
Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) kauft das Dorf Burgebrach dem Würzburger Bischof Gerhard (von Schwarzburg) auf Wiederkauf ab.
Rothenkirchen erhält von Kaiser Karl IV. (HRR) das Marktrecht (Wochenmarkt) und die hohe Gerichtsbarkeit.
Jakob II. Weigel stirbt und vererbt seinen ersten Halbteil an Veste und Markt Eschenau seiner Witwe Kunigunde mit den drei Töchtern, von denen Anna mit Georg Haller von Gräfenberg und Kunigunde mit Martin Haller von Hersbruck verheiratet waren. Ersterer wird am 19.8.1379 als Lehensträger für seine Schwiegermutter Kunigunde Weigel mit dem ersten Halbteil belehnt, den bald darauf (1385) sein Vetter und Schwager Martin Haller verwaltet.
Dachsbach ("Dahspach") wird durch die Zollern für 13000 ungarische und böhmische Gulden an den Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) verpfändet.
Ab 1380 ist der Ort im Besitz der Burggrafen zu Nürnberg und ab 1391 im Besitz des Geschlechts Geuder, Bürger zu Nürnberg.
Die von Redwitz (zu Teuschnitz) kaufen sich in Küps ein. Daraufhin fällt der Ort, einschließlich der Burg, an dieses Geschlecht.
Nach der Verpfändung Auerbachs an Kaiser Karl IV. (HRR) lässt dieser wohl selbst in Auerbach eine Münzstätte einrichten - der genaue Zeitpunkt ist jedoch nicht bekannt. Urkundlich fassbar wird die Münzstätte 1396. Mit der Eroberung Auerbachs durch den Gegenkönig Ruprecht von der Pfalz (König ab 1400) im Jahr 1400 ist die Zeit der Münzprägung in Auerbach wieder beendet.
Nach dem Tod Burckharts von Seckendorff werden Burg und Amt Wachenroth ohne Kirchensatz und die bischöflichen Mann- und Burglehen an dessen Sohn Ernst von Seckendorff vergeben.
Dem Hochstift Bamberg gelingt der Erwerb der Truhendinger Güter in Zapfendorf, welche nach vorübergehendem Lehensbesitz der Schaumburg und der Rotenhan 1488 endgültig der eigenen Verwaltung unterstellt werden. Adeliger Grundbesitz lässt sich nach 1488 in Zapfendorf nicht mehr nachweisen.