Die Ritter von Wolmershausen werden Lehensträger des Roßtaler Schlossgutes, welches bis 1623 in Wolmershäuser Besitz bleibt.
König Ruprecht III. vereinigt dem Grafen Friedrich von Öttingen Harburg, Aufkirchen, die Vogtei von Mönchsroth und andere zu einer Pfandschaft, sodass alle Objekte nur miteinander um die gemeinsame Summe gelöst werden können.
Bischof Johann I. von Würzburg und die Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. zu Nürnberg setzen den Amtmann und den Schreiber von Colmberg als Verteiler der im Krieg gegen die Reichsstadt Rothenburg gemeinsam gewonnene Beute ein.
Nordhalben erhält vom Bamberger Bischof Albrecht (von Wertheim) das Stadtrecht. Die Stadtrechtsverleihung soll die Nachteile seiner Grenzlage ausgleichen. Da der Ort nicht imstande ist, sich dauerhaft zur Stadt zu entwickeln, wird Stadtrecht vor 1584 wieder aberkannt.
Der Bamberger Bischof Albrecht (von Wertheim) erlässt den Marktschorgastern vier Jahre die jährliche Steuerleistung, weil Gräben, Zäune und Bergfriede zu erneuern sind.
Barbara Muffel übergibt ihre Güter zu Eschenau ihrem Sohn Niklas II. Muffel, welcher sich daraufhin als erster Muffel "von Eschenau auf Eckenheid" nennt.
Die Brüder Eberhard und Albrecht von Maßbach kaufen das Schloss in Maßbach mit seinem Zent- und Dorfgericht und allen Zugehörungen um 2000 rheinische Gulden von dem Fürsten Wilhelm von Henneberg-Schleusingen. Wilhelm bleibt aber trotzdem der Lehensherr.
Der erste von Wilhelm von Thüngen in seiner Rolle als Ortsherr eingesetzte Pfarrer heißt Friedrich Sieglein und kommt aus Karlstadt.
Lichtenau wird an den Nürnberger Bürger Heinrich Rummel verkauft.
Im "Weisthum von Helbingstatt" des Grafen Johann II. von Wertheim wird das Recht der Holzkirchener Pröbste festgehalten, für Helmstadt einen "schweigenden Schultheißen" zu bestellen. Damit ist belegt, dass die Grafen von Wertheim als Vogteiherren die niedere Gerichtsbarkeit besaßen.