Wilhermsdorf ist im Besitz des Erzbischofs von Mainz, Johann Philipp (von Schönborn).
Die Fuchs von Bimbach gewinnen den Streit um die hohe Gerichtsbarkeit zu Burgpreppach. Kaiser Leopold I. (HRR) verleiht dem Ritter Eitel Heinrich Fuchs von Bimbach zu Burgpreppach erneut die hochgerichtliche Obrigkeit über Schloss und Markung Burgpreppach.
Wilhermsdorf befindet sich im Besitz des Freiherrn Georg Hannibal von Egk und Hungersbach. In dieser Zeit wandert eine große Zahl von ausgewiesenen protestantischen Adeligen aus Österreich in den oberdeutschen Raum und auch in Wilhermsdorf ein.
Das Untere Schloss wird an die Untertanen verkauft und die Obere Burg wird wieder Sitz der bischöflich-bambergischen Verwaltung.
Nachdem das hennebergische Erbe 77 Jahre gemeinsam verwaltet wurde, wird es 1660 unter den sächsischen Häusern aufgeteilt. Das Lehen Maßbach fällt dadurch an Altenburg.
Der Eichstätter Bischof Marquard II. Schenk (von Castell) lässt die Ruine der Burg Sandsee bei Pleinfeld letztmalig wiederherstellen.
Die Ganerben verfolgen keine einheitliche Politik mehr und verkaufen daher das Rothenberger Land an Kurfürst Ferdinand Maria von Bayern. Es wird ein Preis von 200.000 Gulden festgelegt, welcher in zwei gleichen Raten (1662 und 1663) gezahlt werden soll.
Nach dem Aussterben der Küpser Linie der Redwitz kommt es zu einer Auseinandersetzung des Hochstifts Bamberg mit Georg Dietrich von Redwitz zu Nagel und dessen Brüdern über die Rittergüter Theisenort und Küps. Von Seiten des Hochstifts werden die beiden Rittergüter als heimgefallen betrachtet. Erst nach einem reichskammergerichtlichen Urteil ist der Bischof bereit, Georg Dietrich zusammen mit dessen Brüdern mit den beiden Rittergütern zu belehnen.
Christoph Jakob Muffel stirbt und hinterlässt seinen ersten Halbteil an Eschenau seinem Sohn Georg Karl Muffel.
Christoph Andreas Imhof wird mit Helmstadt belehnt und nennt sich ab diesem Zeitpunkt Imhof von und zu Helmstadt. Zuvor hatte der Würzburger Fürstbischof Johann Philipp (von Schönborn) nach dem Tod Hans Wilhelm Hallers II. das Lehen unberechtigterweise entmannt in Besitz genommen. Gemäß der weiblichen Erbfolge war Christoph Andreas Imhof, Sohn der vor Hans Wilhelm Haller verstorbenen Schwester desselben, berechtigter Erbe. Diesen Anspruch setzt er mit Hilfe des Rats der Stadt Nürnberg beim Würzburger Bischof Johann Philipp (von Schönborn) durch. Die Imhofs bleiben bis ins 19. Jahrhundert im Besitz des Lehens Helmstadt.