Die Grafen zu Rieneck erhalten von Würzburg Lehensgüter, unter anderem in Retzbach.
In einer Bestätigung der Schenkung des Ortes an das Hochstift Bamberg durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa (HRR) wird Nordhalben als Marktflecken bezeichnet.
Kaiser Friedrich I. Barbarossa (HRR) schließt auf Bitten des Bamberger Bischofs Eberhard II. (von Otelingen) alle bischöflichen Burgen vom Lehensrecht aus. Zu diesen bambergischen Burgen gehört auch Gößweinstein. Dieses kaiserliche Edikt wird 25 Jahre später von Papst Lucius III. bestätigt.
Das bedeutende Adelsgeschlecht der Ritter von Randersacker taucht noch vor der Erstnennung des Ortsnamens "Villa Randsachere" und bis ins 16. Jahrhundert mehrmals urkundlich auf. Die erste Nennung ist "Heico de Randersaccere", der als Zeuge bei der Abfassung eines Testamentes auftritt.
Es gibt Vermutungen darüber, dass die beiden Burgen Ludwigschorgast und Wirsberg als Konkurrenzburgen zwischen dem Bischof von Bamberg und den Grafen von Plassenburg erbaut wurden.
Der Würzburger Bischof Herold (von Höchheim) bestätigt der Abtei Schlüchtern ihre Besitzungen, zu denen auch ein Hof und ein Weinberg zu Retzbach gehören.
Die Bewohner von Retzbach sind Untertanen des Fürstbischofs von Würzburg. Die Entwicklung des Ortsnamens gestaltet sich folgendermaßen: Reccibach, Rezzibach, Rezzisbach, Rotzbach, Retzlebach und Retsbach. Der Ursprung des Namens leitet sich vom mittelhochdeutschen Wort "Rötz" ab, also das Wasser, worin Flachs und Hanf mürbe gemacht werden. Der Anbau von Flachs und Hanf in dieser Region ist nachgewiesen.
Das Adelsgeschlecht der Schweinberger, benannt nach der Burg "Swenenburg", stirbt aus. Die Edlen von Boxberg werden zu den Haupterben.
Seit dem Herzogsprivileg ist dem Bischof von Würzburg offiziell die Gerichtsbarkeit über die Freibauern seiner Diözese zugesprochen. Damit übt er wohl auch den Blutbann über die Lenkersheimer Bargilden aus, denn die dortige Johanniskirche gehört damals zum Sprengel der Windsheimer Kilianskirche.
Die Herren von Maßbach treten das erste Mal durch eine eigene Urkunde in Erscheinung. Sie sind Vasallen der Grafen von Henneberg.