Nordhalben bekommt von der Stadt Kronach das Braurecht zugestanden. Bis zu diesem Zeitpunkt beanspruchte Kronach das Braumonopol für das Umland.
Das Braurecht, eigentlich ein städtisches Recht, ist urkundlich nachweisbar.
Öttingen bestätigt den Aufkirchnern das eigene Gericht und den Rat.
Es gibt in Pleinfeld bereits Weißbierbrauereien, jeweils mit zugehörigem Wirtshaus.
In einer Bestätigung der Marktrechte Marktschorgasts durch den Bamberger Bischof Martin (von Eyb) werden die Marktrechte genau aufgelistet. Demnach besitzt Marktschorgast das Recht eines "ewigen Wochenmarktes", der jeden Dienstag abgehalten werden darf. Außerdem bekommt die Gemeinde die vollständige Selbstverwaltung zugesprochen, solange keine landesherrlichen Belange berührt werden.
Graf Johann der Jüngere von Schwarzenberg verleiht Herrnsheim das Marktrecht. Der Markt wird seither am Sonntag vor Jakobi gefeiert. Das ebenfalls verliehene Wappensiegel zeigt einen Zinnenturm und eine Figur, die teilweise als "Herr" und teilweise als Johannes der Täufer interpretiert wird. Die Umschrift auf dem Siegel lautet: S. DER ZWOELF ZU MARKHERNSTHEIM 1583.
An einer Urkunde von 1595 findet sich zum ersten Mal das Gemeindesiegel von Zell.
Pfarrweisach erhält die Marktgerechtigkeit mit der Stadtrechtsverleihung.
In einer Eingabe an den Landtag sollen die Privilegien des Marktes Wirsberg zu Papier gebracht und von einem Notar bestätigt werden. Dabei wird hinsichtlich der Freiheiten im Braurecht festgelegt, dass dem Vogt 1,5 Würze, dem Pfarrherrn 0,5 Würze und dem Bürgermeister und Rat je 0,5 Würze als Siegelgebühr zustehen.
Durch Amtsbürgermeister Johann Eckert werden alle Hofplätze in Wirsberg neu verteilt. Er reicht die Häuser, Stadel und Grundstücke zu Lehen. Der Markt Wirsberg hat im 17. Jahrhundert seine Souveränität bereits soweit vergrößert, dass Bürgermeister und Rat so genannte Marktlehen direkt verleihen können.