In Heidenheim befindet sich ein Herrenhof, der südlich vom Areal der alten Römervilla am fließenden Wasser erbaut ist. Er wird von dem Germanen (Juthungenstamm) Heido aus dem freien Stand der Reiterkrieger bewirtschaftet. Aus solchen Reiterkriegern geht später der Landadel hervor. Mitglieder aus diesem Stand sind als Ortsadelige später auch in Heidenheim nachweisbar. Aus dem Personennamen Heido als Bestimmungswort und dem Grundwort -heim setzt sich der Ortsname zusammen (Erklärung: zum Heim eines Heido). Die mit Personennamen zusammengesetzten Ortsnamen zählen zu den ältesten deutschen Ortsnamen.
Aus der Lebensbeschreibung des Angelsachsen Wunibald, der einzigen und ersten schriftlichen Quelle über den damaligen Ort, wissen wir, dass bereits zu dieser Zeit eine Siedlung namens "Heidanheim" besteht. Wunibald soll an dieser Stelle ein Kloster errichten und kauft Heidenheim mit Zustimmung und Rat des Bischofs Willibald von Eichstätt zu seinem Eigenbesitz. Durch die Klostergründung ist Heidenheim "immun", d. h. von der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen.
Gerhoh, der Nachfolger des Eichstätter Bischofs Willibald, hebt das Kloster in Heidenheim auf und wandelt es in ein Säkularkanonikerstift um. Somit geht das bisherige Familienkloster Heidenheim aus dem Besitz der Familie Wunibald-Willibald-Walburga in den Besitz des Eichstätter Bischofs über. Dafür ist nicht mehr die gesamte Wirtschaftsfläche des ehemaligen Herrenhofs nötig, sodass der Bischof die Hälfte Heidenheims für die Eichstätter Bischofskirche zurückbehält. Die zweite Hälfte bleibt beim neugeschaffenen Kanonikerstift. Somit findet bereits jetzt eine besitzrechtliche, nicht räumliche Zweiteilung Heidenheims statt, die sich ein Jahrtausend lang halten soll: in ein kirchlich-klösterliches und in ein weltlich-markgräfliches Heidenheim. In dieser Zeit liegen auch die Wurzeln der späteren Heidenheimer Gerichte.
In Burghaslach bildet sich allmählich ein einheitliches Jagd- und Gerichtsgebiet heraus.
Karbach wird wohl dem Kloster Neustadt geschenkt. Das Kloster hat auch die weltliche Gerichtsbarkeit in Karbach inne, bzw. übt diese durch den Vogt in Rothenfels aus. Obwohl es sich bei der Gründungsurkunde zum Teil um eine Fälschung handelt, belegen auch andere Urkunden einen derartigen Besitz des Klosters Neustadt.
Das Plecher Gericht entsteht bald nach dem Übergang dieses Landstriches an das neugegründete Bistum Bamberg.
Karbach untersteht zunächst der Neustadter, dann der Würzburger Vogtei Rothenfels, und zwar bis 1243 den Vögten von Grumbach und danach den Vögten von Rieneck-Rothenfels. Da sie über Neustadt mit Rothenfels verbunden ist, muss die Gemeinde Karbach acht Malter Futter- oder Vogteihaber und vier Gulden für Holzfrondienste an das Schloss Rothenfels geben.
Gozwin I. und seine nachfolgenden Edelfreien von Gozwinstein-Schönfeld sind bis ins Jahr 1174 Lehensträger der Burg.
Heroldsberg ist mitsamt dem Gebiet zwischen Schwabach und Regnitz "unmittelbares Reichsgut", d. h. es ist Eigentum des Reiches und wird durch kaiserliche Ministeriale verwaltet.
Ab dem Jahr 1007 wird in Urkunden mit Engelschalk zum ersten Mal ein Geschlecht genannt, das sich nach dem Ort Dollnstein "von Tollenstein" nennt. Dieses Ministerialengeschlecht ist zumindest bis Mitte des 12. Jahrhunderts nachweisbar.