Georg Moser ist öttingischer Rat und Vogt in Aufkirchen.
Der Gerichtsschreiber von Dachsbach hält in der Schule Unterricht.
Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) entscheidet, dass Güntersleben von der Arnsteiner zur Retzbacher Zent kommt.
Die Gemeindeordnung wird erlassen.
Das Gemeindewappen Wirsbergs ist ein quadrieter Schild. Im Feld eins erhebt sich auf grünem Rasen ein grüner Laubbaum in blauem Feld. Die Felder zwei und drei sind in Silber und Schwarz geviertelt (Zollernschild). In Feld vier steigt vom Boden eine silberne Felswand in Blau auf. Die Wappenumschrift lautet: "Wappen des gemains marcks Wirspergk".
Graf Johann der Jüngere von Schwarzenberg verleiht Herrnsheim das Marktrecht. Der Markt wird seither am Sonntag vor Jakobi gefeiert. Das ebenfalls verliehene Wappensiegel zeigt einen Zinnenturm und eine Figur, die teilweise als "Herr" und teilweise als Johannes der Täufer interpretiert wird. Die Umschrift auf dem Siegel lautet: S. DER ZWOELF ZU MARKHERNSTHEIM 1583.
An den Kastner Dürr in Dachsbach ergeht die Anweisung, die Juden wegen Wucher und als Spötter und Verächter der christlichen Religion binnen fünf Monaten aus dem Fürstentum zu entfernen.
Das Richteramt Schwand hat ein eigenes Gerichtssiegel. Es zeigt das Wappen der Burggrafen und das des Ortes in einem Schild. Das Ortswappen zeigt einen nach rechts gewandten Schwan.
Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) erlässt eine Gerichts- und Dorfordnung für Sulzfeld, in welcher die Gemeinde ebenfalls als Markt bezeichnet wird.
Nach Felix Mader kommt die Herrschaft Töging an das Hochstift Eichstätt. Adelige Pfleger werden aufgestellt, später Richter, zugleich Kastner genannt. Dem Pfleger und Kastner steht ein Amtsknecht zur Verfügung.