Burgebrach ist Sitz eines Hochgerichts und einer katholischen Pfarrei (Diözese Würzburg). Es gibt ein Schloss, ein Rathaus, ein Schulhaus, zwei Schenkstätten, eine Mühle und ein Haus mit Badegerechtigkeit.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg umfasst die Zent Frammersbach die Ortschaften Frammersbach, Ruppertshütten, Partenstein sowie zwei kurmainzische Mühlen, eine Ölmühle, den kurmainzischen Jagdstützpunkt Hockenruhe über Wiesthal und Wiesen, sowie die "Bayerische Schanze".
Schwand hat seinen eigenen Galgen. Die letzte Hinrichtung findet 1790 statt.
Das bambergisch-bischöfliche Amt Wachenroth wird vom Oberamt Höchstadt mitverwaltet. Der Amtsvorsteher von Höchstadt ist zugleich Zent- und Amtsrichter von Wachenroth.
Das Amt Wachenroth geht an das königlich-bayerische Landgericht und Rentamt Höchstadt über.
Es nennen sich die Dorfmeister in Ipsheim "Bauernmeister", einige Jahre später dann "Bürgermeister". Der Übergang ist dabei fließend.
Bis zum Ende des Mittelalters ist das oberste Gemeindeorgan in Wendelstein die Versammlung der Gemein, die von den Bürgermeistern einberufen wird. 1529 wird von beiden Gerichtsherrschaften jede Versammlung der Gemein verboten.
Nach der Übergabe des Ortes Burgwindheim an das Kloster Ebrach dient die Burg den adeligen Verwaltungsbeamten, dem Schultheißen und Dorfmeister als Wohnung.
Anlässlich des am Andreastag abgehaltenen Gerichtes - eines der vier jährlich abgehaltenen Hochgerichte - wird im Beisein des Vogtes die Gemeindeberechnung durchgesehen und ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem nimmt er eine genaue Visitation des Maßes und des Gewichtes vor.
Der Markgraf von Ansbach ist der alleinige Dorfherr von Marktsteft, welches mit den Orten Gnodstadt, Martinsheim, Obernbreit, Oberickelsheim und Sickershausen im Oberschultheißenamt Obernbreit zusammengefasst ist und zum Oberamt Creglingen gehört. Die sechs Orte des Oberschultheißenamtes Obernbreit führen zusammen die Bezeichnung die "sechs Maindörfer".