Die Rüdt von Collenberg sind Miteigentümer des Weilbacher Dorfgerichts.
Die Zent Frammersbach wird in das kurmainzische Oberamt Lohr a. M. integriert und durch einen Zentvogt verwaltet. Sie wird in den Urkunden als "Zentvogtei" oder "unsere Vogtei" bezeichnet.
In der Burg Gößweinstein lebt nur noch der Vogt. Der Amtmann lebt nun im Unteren Schloss.
Das Amt Wachenroth geht an das königlich-bayerische Landgericht und Rentamt Höchstadt über.
Der Rat ist in Thierstein bezeugt. Der Rat setzt sich aus vier Bürgermeistern, acht Ratsherren und zwei gemeinen Vorstehern zusammen. Die Bürgermeister lösen sich quartalsweise ab. Der Landesherr veranlasst die Wahl und bestätigt die Gewählten.
Anlässlich des am Andreastag abgehaltenen Gerichtes - eines der vier jährlich abgehaltenen Hochgerichte - wird im Beisein des Vogtes die Gemeindeberechnung durchgesehen und ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem nimmt er eine genaue Visitation des Maßes und des Gewichtes vor.
Obernzenn ist bis 1516 dem Hochgerichtsbezirk Langenzenn zugehörig.
Der Markgraf von Ansbach ist der alleinige Dorfherr von Marktsteft, welches mit den Orten Gnodstadt, Martinsheim, Obernbreit, Oberickelsheim und Sickershausen im Oberschultheißenamt Obernbreit zusammengefasst ist und zum Oberamt Creglingen gehört. Die sechs Orte des Oberschultheißenamtes Obernbreit führen zusammen die Bezeichnung die "sechs Maindörfer".
Die freiherrliche Familie von Würtzburg ist Lehens- und Gerichtsherr von Mitwitz.
Obernzenn ist Markt. Das Hochgericht liegt beim Rittergut. Der Ort ist Sitz einer evangelischen Pfarrei. Das Patronat liegt bei beiden Rittergütern. Es gibt ein Brauhaus, eine Schule, ein Bad, eine Mühle und eine Judenschule.