Nordhalben wird durch einen Rat verwaltet, der aus 12 Personen besteht. Zusätzlich gibt es ein Bürgermeisteramt. Dieses wird um 1800 aus von vier Bürgermeistern gebildet. (Die Anzahl der Bürgermeister vor 1800 ist nicht bekannt)
In Lichtenau müssen die Einwohner Wachdienste in der Burg bzw. später in der Festung leisten.
Laut dem Sechserbuch sind drei Dorfmeister direkt dem Zentvogt unterstellt. Zusammen mit den sechs Landleitern sind sie unter anderem für die Sauberkeit und Ordnung in der Wohnsiedlung und für die Abmarkung verantwortlich.
Es sind gesammelte, gebundene Ratsprotokolle vorhanden. Die Ratssitzungen finden an Sonn- und Feiertagen, ab 1621 wöchentlich, statt. Alle 14 Tage ist Gerichtstag, einmal jährlich tagt das Hochgericht mit Domherren aus Würzburg.
Der Gerichtsbezirk der Zent Retzbach umfasst neben dem Zentort Retzbach selbst noch die Gemeinden Erlabrunn, Gadheim, Güntersleben, Oberleinach, Retzstadt, Thüngersheim, Unterleinach, Veitshöchheim und Zellingen.
Remlingen gehört zu den ältesten Weinbauorten in Franken. Das Remlinger Gemeindewappen zeigt einen Weinstock mit zwei Reben.
Wallenfels ist Sitz eines fürstbischöflichen Amtsvogts.
Abgesehen von dem gemeinsamen gewählten Schultheiß hat jeder Ganerbe in seinem Viertel einen beständigen Lehens- und Vogteischultheißen, der die Lehens- und ander Gefälle einzunehmen und sonstige Angelegenheiten zu besorgen hat.
Wie in der Dorfordnung festgeschrieben, werden in vierteljährlichen Dorfgerichten über geringe bürgerliche Vergehen gerichtet. Die Zentgerichtsbarkeit, die schwere Verbrechen zum Gegenstand hat, wird durch das würzburgische Zentgericht Königshofen geregelt.
In Eschau sitzt ein Amtmann, der die Rechte des Hauses Rieneck in den fünf Ortschaften des Amtes Wildenstein wahrt. Zwei Jahre später ernennt Erbach 14 Schöffen und bezeichnet das Amt als Zent Eschau.