Die Herren von Dürn üben als Schutzvögte die Ortsherrschaft in Weilbach aus.
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges leben nur noch ca. 50 Untertanen der Markgrafen von Ansbach in Treuchtlingen, zusätzlich sechs herrschaftliche Angestellte: Der Amtsverweser, der Schulmeister, der Förster und ein Schütze, der Amtsknecht und der Torwart, sechs Juden und fünf Untermieter. 21 Höfe stehen leer und verlassen.
Vor dem Jahr 1400 kann nur von Hochgerichtsherren gesprochen werden, denn geschlossene Hochgerichtssprengel gibt es zu dieser Zeit nicht. Im Sualafeldgau ist eigentlich der Kaiser alleiniger Hochgerichtsherr, hat diese Funktion aber an die Grafen von Graisbach übertragen, bis diese mit Graf Berthold von Graisbach 1342 im Mannesstamm aussterben.
Wahrscheinlich wird Frammersbach im Zuge des Frankeneinmarsches zwischen 496 und 531 n. Chr. gleichzeitig mit dem Königshof Lohrhaupten gegründet.
Die Ausübung der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt bei der Gemeinde Marktschorgast. Der bischöfliche Amtmann oder Vogt darf nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Diebstahl, Mord und Notzucht die Gerichtsbarkeit ausüben.
Der Markt Marktschorgast hat die Entscheidungshoheit über die Aufnahme von Bürgern und eine eigene politische Vertretung durch Bürgermeister und Schöffen.
Die Familie von Langheim tritt in die Dienste der Grafen von Castell, die die Oberhoheit über das Dorf Großlangheim haben.
Zweimal jährlich findet das kirchliche Sendgericht statt. Der Würzburger Bischof hält zu diesem Zweck in Großlangheim eine Synode ab.
Wendelstein hat als Sitz eines reichslehenbaren Gerichts, einer Pfarrei, die sich von Sorg im Westen bis Unter-Lindelburg bei Pyrbaum im Osten erstreckt, und als Mittelpunkt einer großen Holzmark seit jeher eine hervorragende Stellung innerhalb des Gerichts.
Am Kirchweihtag darf in Wendelstein Jahrmarkt abgehalten werden. Der Kirchweihschutz obliegt dem jeweiligen Wendelsteiner Richter und seiner Herrschaft.