Stammbach ist ein Ort an der Grenze zwischen "Bamberg und Brandenburg". Daher kommt es immer wieder zu Streit um Territorial- und Gerichtsrechte zwischen den Bamberger Bischöfen und den Nürnberger Burggrafen.
Die Ganerbenschaft Trappstadt wird in vier Abteilungen aufgeteilt und es wird festgelegt, dass aus jeder in jährlichem Wechsel ein Ganerbenschultheiß gewählt werden soll.
In Eschau sitzt ein Amtmann, der die Rechte des Hauses Rieneck in den fünf Ortschaften des Amtes Wildenstein wahrt. Zwei Jahre später ernennt Erbach 14 Schöffen und bezeichnet das Amt als Zent Eschau.
Wahrscheinlich wird Frammersbach im Zuge des Frankeneinmarsches zwischen 496 und 531 n. Chr. gleichzeitig mit dem Königshof Lohrhaupten gegründet.
Das Dorfgericht in Gelchsheim besteht aus zwölf Schöffen.
Die hohe Gerichtsbarkeit Affalterthals steht dem Hochstift Bamberg zu.
Das Wappen von Affalterthal wird folgendermaßen beschrieben: "Unter von Schwarz und Silber gespaltenem Schildhaupt, gespalten von Silber und Rot, belegt mit zwei Äpfeln an gekreuzten, beblätterten Stielen in verwechselten Farben." Die Farben im Schildhaupt sind dem Familienwappen der Egloffstein entnommen (Schwarz und Silber), die Farben Rot und Silber weisen auf das Hochstift Bamberg hin. Die beiden Äpfel sollen den Ortsnamen symbolisieren, der als "Tal, in dem es viele Apfelbäume gibt" gedeutet wird.
Im Verbund der karolingisch-ottonischen Verwaltungsstruktur liegt Zapfendorf an der Grenze des Radenzgaues, dessen Verlauf durch den Main bestimmt ist.
Das Schicksal Pleinfelds ist über viele Jahrhunderte mit dem der Burg Sandsee untrennbar verbunden. Das Dorf und der spätere Markt werden durch die nur drei Kilometer entfernte Anlage im wahrsten Sinne des Wortes "von oben her" verwaltet.
Die Struktur der dörflichen Verwaltung sieht folgendermaßen aus: An der Spitze steht der von der ganzen Gemeinde gewählte Dorf- oder Bürgermeister. Er beruft die Gemeindeversammlung ein und führt in ihr den Vorsitz, verwaltet das Vermögen der Gemeinde und legt der Gemeindeversammlung jährlich darüber Rechnung ab. Neben den Dorfmeister treten Vogt und Schultheiß als Vertreter der Obrigkeiten, wobei dem Vogt als Vertreter des Hochstifts das entschieden größere Gewicht zufällt. Nach der Erhebung Zapfendorfs zum Amt Ende des 15. Jahrhundert gewinnt er weiter an Einfluss und überragt schließlich sogar den Bürgermeister. Er wird wie der Bürgermeister von der Herrschaft gestellt und ist stets einer der größten Grundbesitzer. Viertelmeister oder Beiräte des Dorfmeisters lassen sich nicht nachweisen.