Die Grafen von Andechs haben die Gerichtshoheit über den Komplex Marktschorgast.
In Auerbach wird das Halsgericht noch ausgeübt.
Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
Wahrscheinlich wird Frammersbach im Zuge des Frankeneinmarsches zwischen 496 und 531 n. Chr. gleichzeitig mit dem Königshof Lohrhaupten gegründet.
Die Ausübung der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt bei der Gemeinde Marktschorgast. Der bischöfliche Amtmann oder Vogt darf nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Diebstahl, Mord und Notzucht die Gerichtsbarkeit ausüben.
Der Markt Marktschorgast hat die Entscheidungshoheit über die Aufnahme von Bürgern und eine eigene politische Vertretung durch Bürgermeister und Schöffen.
Die Familie von Langheim tritt in die Dienste der Grafen von Castell, die die Oberhoheit über das Dorf Großlangheim haben.
Zweimal jährlich findet das kirchliche Sendgericht statt. Der Würzburger Bischof hält zu diesem Zweck in Großlangheim eine Synode ab.
Wendelstein hat als Sitz eines reichslehenbaren Gerichts, einer Pfarrei, die sich von Sorg im Westen bis Unter-Lindelburg bei Pyrbaum im Osten erstreckt, und als Mittelpunkt einer großen Holzmark seit jeher eine hervorragende Stellung innerhalb des Gerichts.
Am Kirchweihtag darf in Wendelstein Jahrmarkt abgehalten werden. Der Kirchweihschutz obliegt dem jeweiligen Wendelsteiner Richter und seiner Herrschaft.