Der Rat ist in Thierstein bezeugt. Der Rat setzt sich aus vier Bürgermeistern, acht Ratsherren und zwei gemeinen Vorstehern zusammen. Die Bürgermeister lösen sich quartalsweise ab. Der Landesherr veranlasst die Wahl und bestätigt die Gewählten.
Die freiherrliche Familie von Würtzburg ist Lehens- und Gerichtsherr von Mitwitz.
Das Schloss in Lonnerstadt dient bis dahin der Stadt Nürnberg bzw. deren "Landalmosenamt" als eine Art Amtsbau, worauf heute noch ein über dem Portal befindliches Wappen hindeutet. Es beherbergt bei besonderen Anlässen die Vertreter der Nürnberger Obrigkeit, wird aber vor allem von dem almosischen Vogt als Wohnung und Dienststätte benutzt.
Wahrscheinlich wird Frammersbach im Zuge des Frankeneinmarsches zwischen 496 und 531 n. Chr. gleichzeitig mit dem Königshof Lohrhaupten gegründet.
Gelchsheim wird "Gälgsheim" genannt, was auf die Existenz eines Galgens zurückgeführt werden kann. Daraus lässt sich schließen, dass in Gelchsheim Gericht gehalten wird.
In Gelchsheim besteht ein Zent- und Halsgericht, das der Deutsche Orden von den Hohenlohe übernommen hat.
Das Dorfgericht in Gelchsheim besteht aus zwölf Schöffen.
Das Zentgericht in Seßlach ist für Gemünda zuständig.
Die zur Herrschaft Arnsberg gehörige Ehaftsordnung bleibt unauffindbar. Zur Herrschaft gehört auch eine gerichtliche Immunität.
Das Schicksal Pleinfelds ist über viele Jahrhunderte mit dem der Burg Sandsee untrennbar verbunden. Das Dorf und der spätere Markt werden durch die nur drei Kilometer entfernte Anlage im wahrsten Sinne des Wortes "von oben her" verwaltet.