Das von einem Dorfgraben umschlossene Areal Lenkersheims beträgt etwa 16 Hektar, das zu dieser Zeit mit 75 Gütern und Höfen belegt ist. Daraus errechnet sich eine Einwohnerzahl von ungefähr 450 Seelen, die in der 1088 Hektar großen Markung eine gute Ernährungsgrundlage finden können.
Hollenbach gehört zum Eigengut der Herren von Hohenlohe, die umfangreiche Schenkungen an den Deutschen Orden machen. Dieser erweitert seinen Besitz in Hollenbach durch Käufe, unter anderem von den Herren von Jagstberg. Außerdem sind zahlreiche Niederadelsfamilien hier begütert.
Es gibt verschiedene Ämter in Marktschorgast zur Kontrolle des wirtschaftlichen Lebens: Der Gerichtsschreiber, der Gerichtsknecht, der Fischmeister, der Bier- und Fischsetzer, ein Kesselmeister für das Brauhaus und der Gemeindehirten für das Großvieh.
Die Gemeindeverwaltung Rattelsdorfs besteht aus dem Klosterschultheißen, zwei Dorf- und vier Viertelmeistern.
Der Ort besitzt eine ständige Bürgervertretung mit einem Schultheiß an der Spitze.
Die Einwohner Hirschaids ("villa Hirzheid") müssen vor das Senftenberger Gericht.
Kreuzwertheim wird als Dorf bezeichnet. Es gibt dort einen Pfarrer und eine Pfarrkirche. Es wird Wein angebaut. Die Gemeinde tätigt eine Zustiftung zu den Altären der Kirche.
Durch ein Privileg wird ein Ausschuss in Wöhrd eingesetzt. Der damals von Nürnberg abhängige Schultheiß wählt im Dorf zwölf ehrbare Männer, die schwören müssen, dass sie dem Burggrafen und seinen Nachfolgern treu sein wollen. Ihre Aufgaben sind, Ansässigmachungen und Wegzug zu überwachen und zwei Schlichter für "Auflauf, Krieg oder Zweiung" zu wählen, die später die Gemeindemeister werden sollten.
Im 15. Jahrhundert bestimmen die Würzburger Bischöfe einen Rattelsdorfer Einwohner als Zentgraf über das Gericht. Zum Gericht gehören zusätzlich noch 16 Schöffen.
Die vier Zeichenmeister der Färber und die beiden Mühlmeister (die Vorstände der beiden Walkmühlen des Tuchermacherhandwerks) sitzen kraft ihrer Ämter im Rat von Wöhrd. Sieben der zwölf Ratsherren sind zugleich Besitzer des Wöhrder Gerichts.