Das von einem Dorfgraben umschlossene Areal Lenkersheims beträgt etwa 16 Hektar, das zu dieser Zeit mit 75 Gütern und Höfen belegt ist. Daraus errechnet sich eine Einwohnerzahl von ungefähr 450 Seelen, die in der 1088 Hektar großen Markung eine gute Ernährungsgrundlage finden können.
Hollenbach gehört zum Eigengut der Herren von Hohenlohe, die umfangreiche Schenkungen an den Deutschen Orden machen. Dieser erweitert seinen Besitz in Hollenbach durch Käufe, unter anderem von den Herren von Jagstberg. Außerdem sind zahlreiche Niederadelsfamilien hier begütert.
Es gibt verschiedene Ämter in Marktschorgast zur Kontrolle des wirtschaftlichen Lebens: Der Gerichtsschreiber, der Gerichtsknecht, der Fischmeister, der Bier- und Fischsetzer, ein Kesselmeister für das Brauhaus und der Gemeindehirten für das Großvieh.
Die Gemeindeverwaltung Rattelsdorfs besteht aus dem Klosterschultheißen, zwei Dorf- und vier Viertelmeistern.
Der Ort besitzt eine ständige Bürgervertretung mit einem Schultheiß an der Spitze.
Die Einwohner Hirschaids ("villa Hirzheid") müssen vor das Senftenberger Gericht.
Kreuzwertheim wird als Dorf bezeichnet. Es gibt dort einen Pfarrer und eine Pfarrkirche. Es wird Wein angebaut. Die Gemeinde tätigt eine Zustiftung zu den Altären der Kirche.
Durch ein Privileg wird ein Ausschuss in Wöhrd eingesetzt. Der damals von Nürnberg abhängige Schultheiß wählt im Dorf zwölf ehrbare Männer, die schwören müssen, dass sie dem Burggrafen und seinen Nachfolgern treu sein wollen. Ihre Aufgaben sind, Ansässigmachungen und Wegzug zu überwachen und zwei Schlichter für "Auflauf, Krieg oder Zweiung" zu wählen, die später die Gemeindemeister werden sollten.
Die vier Zeichenmeister der Färber und die beiden Mühlmeister (die Vorstände der beiden Walkmühlen des Tuchermacherhandwerks) sitzen kraft ihrer Ämter im Rat von Wöhrd. Sieben der zwölf Ratsherren sind zugleich Besitzer des Wöhrder Gerichts.
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.