Laut dem Neuböhmischen Salbüchlein arbeiten in Auerbach zwei Schindler, zwei Wagner, zwei Büttner, zwei Hufschmiede, zwei Hafner, ein Seiler, ein Becherer, ein Schreiner, ein Sattler und ein Sieber.
Büchold erhält das Marktrecht, das von Kaiser Karl IV. (HRR) an Dietz III. von Thüngen verliehen wird. In seinem Ort darf nun ein Wochenmarkt an einem beliebigen Tag abgehalten werden. Dazu kommt das Halsgericht "mit Stock und Galgen".
Plech hat neben der wirtschaftlichen Bedeutung auch eine Funktion als wichtiger Gerichtsort. Nach der Teilung des böhmischen Landgerichts Sulzbach gehört Plech zum Landgericht Auerbach. Dieses tagt in der Folgezeit neben Auerbach selbst auch in Pegnitz, Velden und Plech.
Der Ritter Konrad Gyer und Hermann von Gebsedel verklagen Albrecht von Hohenlohe auf alle Güter, die er neben anderen in Randersacker besitzt, und auf Weingüter in Sommer- und Winterhausen.
Kaiser Karl IV. (HRR) erteilt Jakob II. Weigel und Ritter Stephan von Wolfstein in einem Lehensbrief das Stadtrecht für den Markt Eschenau.
Rothenkirchen erhält von Kaiser Karl IV. (HRR) das Marktrecht (Wochenmarkt) und die hohe Gerichtsbarkeit.
Einer Urkunde aus diesem Jahr ist zu entnehmen, dass bereits damals schon eine Schleifmühle im Erchwinkel besteht. Daraus lässt sich schließen, dass Messerer, Klingenschmiede und Schleifer schon im 14. Jahrhundert in Wendelstein ansässig sind
In einem Privileg versichert Burggraf Friedrich V. die Wöhrder Färber und ihre Nachkommen seiner besonderen Huld und verspricht, sie in ihrem Besitz und Recht ungestört zu lassen und sie nicht mit neuen Aufgaben zu beschweren.
Der Markt in Dürrwangen wird erstmals urkundlich erwähnt, als Heinrich von Durbang den Brüdern Friedrich d. Ä., Johann und Friedrich Burggrafen zu Nürnberg Öffnungs- und Verkaufsrecht ab Hauß und Markt Dürrwangen einräumte.
Heinrich II. von Dürrwangen verpfändet sein Haus und den Markt Dürrwangen an den Burggrafen von Nürnberg. Dürrwangen wird "Dürbang" genannt.