Burgpreppach wird auf Antrag der Herrschaft Fuchs vom Würzburger Fürstbischof Johann Philipp (von Greiffenclau zu Vollraths) zum Markt erhoben. Burgpreppach hat das Recht zur Abhaltung von zwei großen und vier kleineren Märkten im Jahr. Die beiden großen Märkte finden am Sonntag Occuli (3. Fastensonntag) und am ersten Sonntag im Oktober, dem späteren Kirchweihfest statt. Die vier kleineren Märkte finden an Fastnacht, am Montag nach Palmsonntag, an Johanni und an Michaeli statt.
Für Heiligenstadt ist eine Handwerksordnung der Leinenweber nachweisbar.
Der Erzbischof von Mainz verleiht der Gemeinde Kirchzell das Marktrecht. Sie darf nun einmal im Jahr (am Montag nach Quasimodogeniti).einen Markt abhalten.
In Titting steht ein Brauhaus des Hochstifts Eichstätt, das wie die anderen fünf herrschaftlichen Brauhäuser (in Buxheim, Herrieden, Hirschberg, Hofmühle und Wellheim) wirtschaftlich von großer Bedeutung ist.
Die gewerblichen Tätigkeiten in Großlangheim erleben einen Aufschwung. Es gibt Büttner, Bierbrauer, Müller, Bäcker, Metzger, Wagner, Pflasterer, Dachdecker, Zimmerleute, Schreiner, Schlosser, Glaser und Ziegler.
Ende des 18. Jahrhundert wird in der Nähe von Arnsberg ein Silberbergwerk betrieben.
In Wilhermsdorf entsteht eine Seiden- und Florbandmanufaktur.
Im Raum Königshofen werden mindestens neun Bildstöcke von Jakob Bindrim geschaffen - er stammt aus einer Familie, die schon lange in Saal ansässig ist und als Schneider, Bauer und Baser wirkt.
Unter Rudolf Franz Erwein von Schönborn setzt eine rege Bautätigkeit in Wiesentheid ein. Das Schloss in seiner gegenwärtigen Gestalt, die Kirche, das neue Pfarrhaus, die erweiterte Kreuzkapelle, das Rathaus, die Apotheke und die Amtshäuser in der Kanzleistraße entstehen unter seiner Regierung. Große Künstler wie der Baumeister Balthasar Neumann werden in dieser Zeit nach Wiesentheid berufen. Für die umgebenden Orte, die nicht zur Herrschaft gehören, wird Wiesentheid ein kultureller und wirtschaftlicher Mittelpunkt.
Es beginnt ein Streit um das Braurecht zwischen Lonnerstadt und Höchstadt, der 18 Jahre dauert. Der Prozess endet mit der Erlaubnis zum Bierbrauen für beide Teile.