Seyfried, Müller zu Wöhrd, erhält die beiden dortigen Mühlen durch Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg zu Erblehen.
Die Nürnberger Burggrafen erhalten für Marktbergel von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) Stadt-, Markt- und Befestigungsrecht sowie das Blutgericht.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) genehmigt den Burggrafen von Nürnberg "Katzendorff" durch eine Mauer und einen Graben zu befestigen und erhebt es somit zu einer Stadt. Außerdem wird ein Wochenmarkt eingerichtet und die Hohenzollern sollen die Blutsgerichtsbarkeit inne haben.
Plech wird erstmals urkundlich als Markt erwähnt.
In einer Teilungsurkunde der Hohentrüdinger Burg erscheint der Name Rormul, wie die Balsenmühle in Heidenheim bis 1616 bezeichnet wird.
Die Weigel erhalten das Recht, in Eschenau immer donnerstags einen Wochenmarkt sowie jährlich einen Jahrmarkt am St. Bartholomäustag (24.8.) abzuhalten.
Der Nürnberger Patrizier Ulman Stromer berichtet in seinem "Püchel von meim geslecht", dass in Wöhrd viele Gewandmacher oder Färber sitzen und dass der Burggraf von dort alle Jahre 900 Gulden Nutzung hatte, von Steuern und Hauszinsen, hauptsächlich aber als sogenanntes Zeichengeld der Färber.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) erteilt dem Bischof Hermann II. (Hummel von Lichtenberg) das Privileg, in seinem Ort Burgsinn einen Wochenmarkt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) verleiht den Weigeln für Eschenau das Marktrecht und bestätigt damit dem Markt alle bisherigen Rechte und Gewohnheiten. Die Weigel werden 1331 erstmals als Herren von Eschenau genannt, sollen den Ort aber schon zuvor besessen haben.
Die Pleckersmühle ist die erste der Großlangheimer Mühlen.