Aus diesem Jahr stammt die erste bekannte Handwerksordnung der Wendelsteiner Messerer.
Lichtenau hat das Recht, an den Tagen Michael (29. September), Burkhard (14. Oktober) und Barbara (4. Dezember) Jahrmärkte auszurichten.
Die Grube am Silberberg ist durch einen Lehensbrief des Bischofs von Bamberg mit allen Freiheiten auf Gold, Silber, Kupfer und Blei verpachtet.
Für Ammerndorf wird erstmals urkundlich eine Wirtschaft genannt.
In der Umgebung Stammbachs wird Bergbau betrieben.
Erstmals wird eine Badstube in Heiligenstadt erwähnt.
Die Schuhmühle in Weidenberg wird erstmals erwähnt. Sie heißt bis zum 17. Jahrhundert Amschel- oder Amselmühle. Weitere Erwähnungen finden sich auch im 16., 17., 18. und 19. Jahrhundert.
Aus diesem Jahr stammt die älteste Nachricht über den Weilbacher Weinbau. Der Mainzer Erzbischof gestattet der Gemeinde, eine Weinsteuer zu erheben.
Das strenge Nürnberger Lebensmittelrecht wird im Bereich von Brot, Fleisch und Bier auch in Lichtenau umgesetzt. Gerade der Metzger muss sein Handwerk lange Zeit unter Aufsicht ausüben, während der Bäcker wohl schon Anfang des 16. Jahrhunderts im eigenen Haus arbeiten darf. Im Jahr 1530 sind zur Versorgung Lichtenaus zwei Metzger nötig.
Gemünda ist mit 64 Lehensgütern, Schloss, Kirchhof, Wirtshaus und zahlreichen Handwerkern ein bedeutender Ort.