In Lichtenau gibt es eine verhältnismäßig große Zahl Steinbrecher und Steinmetze, vor allem in der Zeit des Festungsbaus von 1558 bis in die 1620er Jahre.
Die alte Ziegelhütte, die nördlich der Ortschaft liegt und in der Ton aus der angrenzenden Tongrube gefördert wird, wird erstmals erwähnt.
Aus diesem Jahr stammt die älteste Zunftordnung der Wirsberger Schuhmacher.
In Büchold gibt es ein "Judenhaus", zwei Mühlen (Dorfmühle und Untere Mühle [spätere Katzenmühle]), eine Schenkstätte, eine Badstube und drei Torhäuser. Zudem sind eine Dorfordnung, ein Dorfgericht, der Judenschutz und das Marktrecht verzeichnet.
Das Braurecht, eigentlich ein städtisches Recht, ist urkundlich nachweisbar.
Der Nürnberger Rat erlaubt den fremden Hafnern, viermal im Jahr, nämlich an Lichtmess, Walpurgis, Laurenzi und Allerheiligen, ihre Arbeiten in Wöhrd je drei Tage lang zu verkaufen.
Der Vogt berichtet, dass in Aufkirchen seit dem Städtekrieg keine Märkte mehr gehalten werden (bzw. kein Marktgeld mehr erhoben wird).
Es gibt in Pleinfeld bereits Weißbierbrauereien, jeweils mit zugehörigem Wirtshaus.
Die Zusammensetzung der Einwohnerschaft in Wöhrd ändert sich immer mehr. Günstig wirkt sich in dieser Zeit der Zuzug auswärtiger Handwerker aus. Nun kommen Büchsenschäfter, Maler, Granatsteinschneider, Goldschmiede, Geschmeidemacher und Gold- und Silberblumenmacher nach Wöhrd. Einige fliehen im Zuge des niederländischen Freiheitskampfes, besonders nach dem Fall von Antwerpen 1585, aus ihrer Heimat.
Die Gemeinde Weilbach gehört zur Zent Amorbach im Oberamt Amorbach. Die Dorfgemeinschaft wird von einem Schultheißen geleitet, der u.a. dem Dorfgericht vorsteht. Dieses nennt sich "Rug- und Wehrgericht" und kommt vom Erzstift Mainz. Das Bannweinrecht liegt ebenso bei Mainz. Dem Erzstift gehören im Ort außerdem auch ein Bauhof, eine Schäferei, drei Seen. Zudem werden Jäger, Otterjäger und Fischer unterhalten.