In Gößweinstein ist ein Brauhaus verzeichnet.
In Oberelsbach gibt es über 100 Haushalte. Es gibt außerdem ein Dorfgericht; der Ort ist Sitz einer Pfarrei. Die Bede beträgt 20 Gulden, der Getreidezehnt geht an das Kloster Wechterswinkel, der kleine Zehnt zu 2/3 an dasselbe Kloster, zu 1/3 an die Pfarrei am Ort. Der Ort hat drei Mühlen.
Mit Vorwissen und Einverständnis aller Herrschaft erhält der "Marck Lonnerstatt" eine schriftlich niedergelegte Siebner-Ordnung.
In einer Bestätigung der Marktrechte Marktschorgasts durch den Bamberger Bischof Martin (von Eyb) werden die Marktrechte genau aufgelistet. Demnach besitzt Marktschorgast das Recht eines "ewigen Wochenmarktes", der jeden Dienstag abgehalten werden darf. Außerdem bekommt die Gemeinde die vollständige Selbstverwaltung zugesprochen, solange keine landesherrlichen Belange berührt werden.
Graf Johann der Jüngere von Schwarzenberg verleiht Herrnsheim das Marktrecht. Der Markt wird seither am Sonntag vor Jakobi gefeiert. Das ebenfalls verliehene Wappensiegel zeigt einen Zinnenturm und eine Figur, die teilweise als "Herr" und teilweise als Johannes der Täufer interpretiert wird. Die Umschrift auf dem Siegel lautet: S. DER ZWOELF ZU MARKHERNSTHEIM 1583.
In Rothenkirchen ist eine Mühle nachweisbar.
In einer Beschreibung und Waldordnung für die Wälder des Klosters Münchsteinach wird erstmals der Waldbesitz Baudenbachs genannt.
Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) erlässt eine Handwerksordnung für die Tuchscherer und Schneider in Retzbach.
Der Landesherr untersagt der Eggolsheimer Bürgerschaft die Herstellung von mehr als zwei Gebräuen Bier.
Das Marktprivileg von Heiligenstadt wird von Kaiser Rudolf II. (HRR) erneuert, obwohl es seit langer Zeit nicht mehr ausgeübt wurde.