Während des Dreißigjährigen Krieges werden in Lichtenau zwei neue Jahrmärkte eingerichtet. Es ist ungewiss, ob sie die bisherigen drei ergänzen oder ersetzen. Nachdem der Krieg endet werden die Märkte auch stärker von Händlern jenseits der Region besucht.
Das Branntweinschankrecht ist in der Regel an den jeweiligen Dorfmüller verpachtet.
In Arnsberg herrscht ein Streit um den Ausschank von Weißbier.
Es werden zwei weitere Jahrmärkte für Euerdorf genehmigt. Es sind vier Jahrmärkte vermerkt.
In Sommerhausen wird ein Badehaus erbaut.
Erhard Eppt wird als Bergmeister im Randersackerer Zehnthof genannt. Der Bergmeister ist Bindeglied und Mittelsperson zwischen dem Bischof bzw. Domkapitel und der Einwohnerschaft in allen Angelegenheiten des Weinbaus. Außerdem ist er für die Erhebung des Weinzehnts zuständig.
Durch fürstlichen Befehl des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach vom 4.1.1608 werden die Amtleute verpflichtet, ihre Ämter nach einem Katalog von 16 Punkten zu beschreiben. Diese Beschreibung wird im Jahre 1681 wiederholt. Für Markttriebendorf, welches im Klosteramt Heilsbronn liegt, wird dort vermerkt: "2 Bauern, 5 Köbler (darunter Mühle und Hirtenhaus). Dem Kloster (Heilsbronn) mit aller vogteilichen Botmäßigkeit, Buß und Frevel, Gemeinderecht und Kapelle, die vom Pfarrer von Großhaslach versehen wird, unterworfen. Hier wird in der Kapelle zweimal jährlich gepredigt, nämlich zur Kirchweih und zum Markt."
Das Marktrecht von Heiligenstadt wird von Kaiser Matthias (HRR) bestätigt.
Der erste Wagnermeister von Heiligenstadt wird namentlich genannt. Allerdings gibt es wohl schon seit Beginn der Bauernhöfe Wagner im Ort.
Kaiser Matthias (HRR) erneuert gegenüber dem Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Maximilian von Österreich das Marktrecht für Gelchsheim.