In Büchold befinden sich die Wohnungen der jüdischen Einwohner rund um den neuen Markt und am Ufer des Baches. Im Jahr 1687 leben zunächst zwei jüdische Familien im Ort, 1696 sind es zehn Familie und ab 1698 leben zwölf jüdische Familien in Büchold. Jede Familie muss jährlich sechs Gulden als Schutzgeld an den Ortsherrn entrichten. Ab 1702 steigt der Betrag auf zehn Gulden. Der 1699 erstmals nachweisbare Vorsänger ist von dieser Abgabe befreit. Im Jahr 1703 errichtet die jüdische Gemeinde ein eigenes Schulhaus, für das ebenfalls eine Abgabe zu leisten ist.
Das Färberhandwerk in Wöhrd lebt wieder auf. Zwischen 1611 und 1730 werden 39 neue Meister des Färber- oder Tucherhandwerks beim Wöhrder Gericht eingetragen.
Die Phase der Frühindustrialisierung kommt Wöhrd nicht zugute. Neben einigen Alabasterern und Bleistiftmachern sind hauptsächlich nur Handwerke sekundärer Qualität vertreten, wie Tüncher, Drahtzieher, Dachdecker und Messingschlager.
Es werden zwei weitere Jahrmärkte für Euerdorf genehmigt. Es sind vier Jahrmärkte vermerkt.
In Sommerhausen wird ein Badehaus erbaut.
Erhard Eppt wird als Bergmeister im Randersackerer Zehnthof genannt. Der Bergmeister ist Bindeglied und Mittelsperson zwischen dem Bischof bzw. Domkapitel und der Einwohnerschaft in allen Angelegenheiten des Weinbaus. Außerdem ist er für die Erhebung des Weinzehnts zuständig.
Durch fürstlichen Befehl des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach vom 4.1.1608 werden die Amtleute verpflichtet, ihre Ämter nach einem Katalog von 16 Punkten zu beschreiben. Diese Beschreibung wird im Jahre 1681 wiederholt. Für Markttriebendorf, welches im Klosteramt Heilsbronn liegt, wird dort vermerkt: "2 Bauern, 5 Köbler (darunter Mühle und Hirtenhaus). Dem Kloster (Heilsbronn) mit aller vogteilichen Botmäßigkeit, Buß und Frevel, Gemeinderecht und Kapelle, die vom Pfarrer von Großhaslach versehen wird, unterworfen. Hier wird in der Kapelle zweimal jährlich gepredigt, nämlich zur Kirchweih und zum Markt."
Das Marktrecht von Heiligenstadt wird von Kaiser Matthias (HRR) bestätigt.
Der erste Wagnermeister von Heiligenstadt wird namentlich genannt. Allerdings gibt es wohl schon seit Beginn der Bauernhöfe Wagner im Ort.
Kaiser Matthias (HRR) erneuert gegenüber dem Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Maximilian von Österreich das Marktrecht für Gelchsheim.