Der Mainzer Erzbischof Gerlach (von Nassau) überlässt Dorf und Kirche zu Bürgstadt dem Mainzer Dompropst und dem Domkapitel. Alle ehemaligen Filialen müssen den Zehnten von nun an über Bürgstadt an das Domkapitel abführen.
Ein Privileg des Pfalzgrafen Rudolf II. erlaubt es Auerbach, Zoll von durchfahrenden Waren zu erheben (Brücken- oder Wegzoll).
Nach dem Tod des Pfalzgrafen Rudolf II. kommt Auerbach mit anderen Orten durch Verkauf an König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) und damit an Böhmen. Auerbach erlebt eine Blütezeit, was sich im Erwerb von Privilegien niederschlägt: Es erhält das Bannrecht über Tafernen (Wirtshäuser), das Recht der Zollfreiheit mit Nürnberg und das Recht einen Wochenmarkt abhalten zu dürfen. Der Kaiser selbst hält sich wohl mehrmals in Auerbach auf.
Kaiser Karl IV. (HRR) befiehlt dem Rat und der Bürgerschaft von Aufkirchen, die Grafen von Öttingen als Pfandherren anzuerkennen.
Ruprecht der Ältere, Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, genehmigt die bereits erfolgte Verleihung des Geleits und des Zolls in Gelchsheim und Markt Einersheim an Lutz von Hohenlohe.
Die Pfandschaft auf Aufkirchen wird von 3000 Pfund Heller auf 5500 Pfund erhöht.
Mönchberg wird vom Erzbistum Mainz mit Burg und Dorf neben anderen Orten für 2000 kleine Gulden an Conrad und Eberhard Rüdt von Collenberg verpfändet.
Die Herren von Heideck kaufen für 24000 Gulden von ihren Vettern Ludwig VIII. und Ludwig IX. von Öttingen Burg, Dorf, Markt, Kirchensatz und Vogtei Dollnstein, nachdem sie 1350 bereits die Pfandschaft über die Burg Dollnstein erworben hatten.
Erzbischof Boemund von Trier gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Im burggräflichen Urbar werden für Schwand folgende Zinsgüter erfasst: 55 Untertanen und fünf burggräfliche Rodungsgrundstücke.