Über die Einwohner Lichtenaus und die von ihnen getätigten Abgaben gibt es diverse Verzeichnisse: ein Salbuch von 1408 (Personen und Abgaben), eine Musterungsliste von 1446 (Personen und Ausrüstung) und eine Steuerbeschreibung von 1742 (Anwesen mit Gütern und Abgaben).
Der Bamberger Bischof Albrecht (von Wertheim) erlässt den Marktschorgastern vier Jahre die jährliche Steuerleistung, weil Gräben, Zäune und Bergfriede zu erneuern sind.
Durch einen Schiedsspruch durch den Freisinger Bischof Berchthold und den Nürnberger Burggrafen Friedrich wird der Streit zwischen Herzog Stephan III. und den Herzögen Ernst und Wilhelm bezüglich der Verpfändung des Gerichts Gaimersheim an den Hirschberger Landrichter Heinrich Absberger zu Gunsten letzterer entschieden.
Graf Leonhard von Castell erlaubt dem Ritter Burkard von Wipfeld, seiner Ehefrau 1500 Gulden auf das Schloss, den Hof und einen Teil des Ortes Wiesentheid zu verschreiben. In der Urkunde betont der Graf auf das Bestimmteste sein Besitzrecht am Schloss und Dorf Wiesentheid.
König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) erneuert für die Erben Castell und Limpurg die Belehnung mit Geleit und Zoll zu Einersheim.
Die Wittelsbacher Herzöge lassen ein Landgerichtsbuch der Grafschaft Graisbach erstellen, um ihre durch Verpfändung entfremdeten Rechte in Markt Berolzheim wieder zurückzuerhalten.
Die Grafen von Öttingen teilen den Markt Aufkirchen. Zent und Kirche bleiben jedoch gemeinsam.
Das Kloster Holzkirchen verkauft den Zehnt und andere Einkünfte in Remlingen an den Grafen Johann II. von Wertheim.
"Vor Zeiten" hatte Graf Johann von Wertheim Güter, Zehnte und Zinse in Remlingen vom Kloster Holzkirchen gekauft. Die Kaufsumme betrug 3.160 Gulden.
Hollenbach wird zu einem Teil an das Hochstift Würzburg verpfändet.