Reichen die Einnahmen zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nicht aus, führen die beiden Bürgermeister eine "gemeine Anlegung" durch, d.h. sie legen den ungedeckten Gemeindebedarf auf die Bürger nach Maßgabe ihres Vermögens um.
Die Zollstätten des Oberamts Hohentrüdingen sind in Berolzheim, Hechlingen, Heidenheim, Treuchtlingen, Ursheim und Wettelsheim.
Infolge des Bauernkrieges und bedingt durch ein Ansteigen der Getreidepreise kommt es in Zapfendorf zu einer schon früher begonnenen Besitzdifferenzierung und somit zu einer immer weiter klaffenden Schere zwischen arm und reich. In den Steuerlisten von 1547 finden sich eine Vielzahl äußerst geringer Zahlungen, wie sie in der Regel nur von landlosen und landarmen Seldnern und Tropfhäuslern geleistet wurden. Man kann durchaus von zwei Klassen im Dorf sprechen, deren Interessen sich kaum berühren. Der Abstand zwischen arm und reich dürfte in der Mitte des Jahrhunderts so groß gewesen sein, dass die dörfliche Gemeinschaft auseinanderzubrechen drohte, was durch die beiden Dorfordnungen der Jahre 1584 und 1671 ersichtlich wird.
Johann von Schwarzenberg erlässt dem Marktflecken auf ewige Zeiten das Umgeld (Verbrauchssteuer) mit der Auflage, damit die Tore, Gräben und Mauern zu erhalten.
Im Urbar der Halsgerichte steht, dass sowohl Schloss als auch Markt Ludwigschorgast zum Stift Bamberg und dem dortigen Halsgericht gehören. Auch Steuern und Abgaben werden an den Bamberger Bischof gezahlt.
Die Hälfte von Büchold, die zuvor an Konrad von Hutten verpfändet worden war, wird von Siegmund III. von Thüngen ausgelöst. Die von den Thüngen in Büchold erzielten Einkünfte werden in einer Urkunde vom 21. Dezember 1509 festgehalten.
Claus Muffel verbietet seinen Untertanen weiterhin, Steuern an Nürnberg zu entrichten, da er, wie alle Muffel v. Ermreuth, das Nürnberger Bürgerrecht aufgegeben hatte. (Die Stadt darf nur Steuern von den Untertanen ihrer Bürger erheben.)
Die Pfarrei Schwand wird wegen finanzieller Probleme aufgelöst. Schwand wird wieder Filialkirche von Roth.
Die unter der römhildischen Gerichtsbarkeit stehenden Häuser und Güter sind der Herrschaft nicht nur lehn- und zinsbar, sondern entrichten außerdem 15 Gulden zehn Groschen Steuer jährlich an zwei Fristen.
Zur Entschädigung des Würzburger Bischofs Konrad II. (von Thüngen) und des landständischen Adels wird ein Vertrag geschlossen. Als Konsequenz zieht Adam II. von Thüngen die Bücholder zu der darin festgeschriebenen Kopfsteuer heran. Von 1525 bis 1527 nimmt er damit 297 Gulden zwei Schilling ein Heller in Naturalien ein.