Die Stadt Nürnberg errichtet an den Brücken zu Wendelstein, Röthenbach und Neuses Nürnberger Zollstätten.
Die Herrschaft verleiht den Kleinzehnt, während Halsgericht, Großzehnt und Wildbann Lehen des Bischofs von Eichstätt sind. Sitz, Dorf und Wald sind freies Eigentum.
Das Weberhandwerk hat in Weiltingen viele Vertreter und zwei Zünfte: die Geschlachtwander, die die feineren Stoffe weben, und die Loderer, die die gröberen Stoffe weben. Für ihre Erzeugnisse müssen sie Zoll zahlen.
Johann von Schwarzenberg erlässt dem Marktflecken auf ewige Zeiten das Umgeld (Verbrauchssteuer) mit der Auflage, damit die Tore, Gräben und Mauern zu erhalten.
Im Urbar der Halsgerichte steht, dass sowohl Schloss als auch Markt Ludwigschorgast zum Stift Bamberg und dem dortigen Halsgericht gehören. Auch Steuern und Abgaben werden an den Bamberger Bischof gezahlt.
Die Hälfte von Büchold, die zuvor an Konrad von Hutten verpfändet worden war, wird von Siegmund III. von Thüngen ausgelöst. Die von den Thüngen in Büchold erzielten Einkünfte werden in einer Urkunde vom 21. Dezember 1509 festgehalten.
Claus Muffel verbietet seinen Untertanen weiterhin, Steuern an Nürnberg zu entrichten, da er, wie alle Muffel v. Ermreuth, das Nürnberger Bürgerrecht aufgegeben hatte. (Die Stadt darf nur Steuern von den Untertanen ihrer Bürger erheben.)
Die Pfarrei Schwand wird wegen finanzieller Probleme aufgelöst. Schwand wird wieder Filialkirche von Roth.
Die unter der römhildischen Gerichtsbarkeit stehenden Häuser und Güter sind der Herrschaft nicht nur lehn- und zinsbar, sondern entrichten außerdem 15 Gulden zehn Groschen Steuer jährlich an zwei Fristen.
Nach der Niederschlagung des Bauernkrieges müssen die Einwohner Marktschorgasts alle Waffen und Harnische abgeben. Außerdem müssen sie Abgabeleistungen und hohen Extrasteuern von jedem Haushalt in den darauffolgenden drei Jahren zustimmen. Das Amt Marktschorgast muss 228 Gulden aufbringen.