Im Salbuch des Amtes Hohentrüdingen aus diesem Jahr werden die Rechte und Pflichten der Berolzheimer Einwohner aufgeführt. Demnach haben die Markgrafen von Brandenburg das Hochgericht und das Dorfgericht. In Wahrheit besitzen sie aber nur das halbe Dorfgericht. Die Einwohner von Berolzheim sind von der Alkoholsteuer befreit, müssen aber Kriegsdienst und Handlohn leisten und zu Lichtmess neun Gulden als jährliche Steuer zahlen.
Das Kloster in Heidenheim wird säkularisiert. Es wird samt seinen Einkünften an den Markgraf von Brandenburg-Ansbach übergeben. In wirtschaftlicher Hinsicht ändert sich für die Bevölkerung zunächst nichts. Die Abgaben, die von 40% der Anwesen zunächst an das Kloster gegangen sind, gehen in unveränderter Höhe an das Klosterverwaltungsamt, das verwaltungstechnisch weiterbesteht.
Der Deutsche Orden und Öttingen einigen sich auf die folgenden Bestimmungen: Der Deutsche Orden soll das Pfarrhaus mit Stadel erbauen und der Pfarrer soll es baulich unterhalten. Die Pfarrei erhält den Kleinzehnt in Aufkirchen und 16 Malter Getreide vom Widumhof. Der Pfarrer soll vom Rat präsentiert werden und der Deutsche Orden sol ihn bestätigen. Der Gemeinde wird das Recht zugestanden, einen lutherischen Prädikanten zu präsentieren.
In Weidenberg wird die Türkensteuer erhoben.
Aufgrund der Türkenkriege werden in Wiesentheid erhöhte Steuern erhoben.
Ipsheim ist so wohlhabend, dass es 1250 Gulden Türkensteuer zu zahlen hat.
Für die Finanzierung der Kriegszüge gegen die Türken werden vom Reichstag von Fall zu Fall Reichspfennige bewilligt. Im Register der Türkenhilfe des Vogteiamtes Wirsberg diesen Jahres werden 123 Steuerpflichtige namentlich aufgeführt.
Aus dem Steuerregister geht für Marktschorgast ein Schätzwert von 350 bis 420 Einwohnern hervor.
Kaiser Karl V. (HRR) bestätigt den Bürgern von Aufkirchen das Privilegium König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) von 1323, die Reichssteuer von 80 Pfund Heller betreffend und gibt ihnen einen neuen Wappenbrief.
Die zu leistenden Abgaben an das Kloster Münchsteinach sind für Walburgis am 1. Mai und für Michaelis am 29. September fällig. Unter den 44 Baudenbacher Gütern befinden sich acht Höfe, neun Lehen und 31 Selden.