Seit diesem Jahr werden in Wirsberg die sogenannten Lichtmesssteuerregister angelegt, die Auskunft über bezahlte Lichtmesssteuern (müssen jeweils am 2. Februar des Jahres an das Vogteiamt Wirsberg entrichtet werden) sowie die finanziellen Verhältnisse des Marktes geben.
Die hatzfeldischen Untertanen geben im Durchschnitt jährlich 235 Gulden Rittersteuer, die Schaumbergischen 120 Gulden und die Würzburger 437 Gulden. Gemessen an der Einwohnerzahl müssen die Würzburger Untertanen die meisten Steuern bezahlen.
Die Dorfherrschaft Fuchs genehmigt einen jüdischen "Begräbnisplatz" in Burgpreppach, für den jährlich drei Batzen als Erbzins entrichtet werden müssen. Für einen Grabplatz werden sechs Gulden (frk.) erhoben.
Es wird ein Steuersatz für Handwerker bekannt gegeben. Außerdem ergeht der Beschluss, dass die Weidenberger Handwerksordnungen abgeschafft werden sollen. Die Handwerker sollen sich nun nach Bayreuth richten.
Es werden in Heidenheim bereits zehn Steuern zahlende jüdische Familien registriert.
Zwischen der Ritterschaft und den Weidenbergern gibt es Schwierigkeiten und Streit wegen der Steuerschulden.
Die Ratsversammlung von Wirsberg beschließt, den Weg entlang der Kellerhäuser auszubauen und befahrbar zu machen. Jeder Rechtler musste in Hand- und Spanndiensten dazu beitragen und darüber hinaus vier Kreuzer Steuern entrichten. Seit dieser Zeit gibt es jährlich Ausgaben für Straßenbaumaßnahmen.
Das Kastenamt in Arberg wird nach Ornbau verlegt, untersteht aber weiterhin dem Pfleger in Arberg.
Der große Zehnt in Aufkirchen ist für 675 Gulden und der Heuzehnt für 125 Gulden verpachtet.
Die Marktrechtsverleihungsurkunde aus diesem Jahr befreit alle Juden, die den Jahrmarkt in Marktsteft besuchen, für drei Jahre vom Leibzoll.