Aus diesem Jahr stammt die erste Nachricht über einen Zoll in Auerbach.
Die Familie von Würtzburg unterhält an der Haßlach bei Rothenkirchen eine Zollstation.
In Küps unterhält die Familie von Redwitz eine Zollstelle an der Rodach.
Im Urbar des Fürstbistums Bamberg, welches ungefähr im Jahr 1320 verfasst wird, wird Auerbach als Stadt beglaubigt ("Awerbach Opidum proprietas est Episcopi Theolonium judicium": Die Stadt Auerbach ist Eigentum des Bischofs, eine Zoll- und Gerichtsstätte). Wann genau das Stadtrecht verliehen wird, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es wird aber vermutet, dass dies bereits in den ersten Jahren der Regierung König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) geschieht (1314/15).
Im Salbuch dieses Jahres werden ein Zöllner (eine klösterliche Amtsperson), ein Bäcker, ein Schmied und ein Bader in Heidenheim genannt.
Dollnsteiner Bürger genießen in Eichstätt Zollfreiheit sowie weitgehende Straffreiheit. Diese beiden Privilegien stammen wohl noch aus der Zeit der Grafen von Hirschberg.
Der Truhendinger Graf Friedrich und seine Frau Agnes verkaufen ihre Güter zu Marktbergel samt Gericht und Zoll an Konrad Esel von Illesheim und dessen Brüder Friedrich und Heinrich.
König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) verleiht Ludwig von Hohenlohe den Zoll und das Geleit in Gelchsheim bei Aub und zu Einersheim unter Speckfeld.
Erzbischof Gerlach von Mainz gibt seine Zustimmung zur Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Rudolf, Pfalzgraf am Rhein und Herzog zu Bayern und oberster Truchsess des Heiligen Römischen Reiches, gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).