König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) erneuert für die Erben Castell und Limpurg die Belehnung mit Geleit und Zoll zu Einersheim.
Nach dem Windsheimer Chronisten Schirmer soll Albrecht Achilles dem Ort Ipsheim das Markt und Zollrecht verliehen haben.
Die Castell verkaufen ihren Teil des Geleits und die Übermaß an ihrem Teil des Zolls zu Einersheim an die Limpurg.
Durch die vom Fürstbischof von Bamberg erlassene "Waldenfelser Zollfreiheit" ist jeder Wallenfelser Bürger vom Kronacher Stadtzoll befreit und darf jährlich durch die Zollschere 14 Böden unverzollt flößen.
Die Kronacher Kastenrechnung erwähnt erstmals neben einem fürstbischöflichen Holzzoll auf der Wilden Rodach bei Kronach (Zollschere) ebensolche Zollstätten in "Waldenfels" und "Zeyern".
Schon drei Jahre nach der Marktrechtsverleihung erhält Pleinfeld das Befestigungsrecht sowie das Wappenrecht samt Zollrecht.
Die Stadt Nürnberg errichtet an den Brücken zu Wendelstein, Röthenbach und Neuses Nürnberger Zollstätten.
Das Weberhandwerk hat in Weiltingen viele Vertreter und zwei Zünfte: die Geschlachtwander, die die feineren Stoffe weben, und die Loderer, die die gröberen Stoffe weben. Für ihre Erzeugnisse müssen sie Zoll zahlen.
Die Zollstätten des Oberamts Hohentrüdingen sind in Berolzheim, Hechlingen, Heidenheim, Treuchtlingen, Ursheim und Wettelsheim.
Der Zoll wird von den Landesherren, den Marschällen von Pappenheim, nach der Zollordnung von 1565 erhoben.