In einer Urkunde von 1311 wird Gaimershaim als Markt erwähnt.
Die Nürnberger Burggrafen erhalten für Marktbergel von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) Stadt-, Markt- und Befestigungsrecht sowie das Blutgericht.
Im Jahr 1328 erwirkt der Ortsherr Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg von Kaiser Ludwig IV. dem Bayern (HRR) das Stadt- und Marktrecht für Roßtal. Theoretisch bleibt das Stadtprädikat bis 1821 erhalten. Es wird 1355 nochmals bestätigt, jedoch wird keine (dauerhafte) Mauer errichtet, weshalb der Ort vor 1420 wieder zum Dorf gemacht wird. Somit erhält Roßtal statt des Stadtgerichts ein Ehaftgericht. Zudem besteht ein Stock- und Halsgericht, dessen "Bann- oder Blutrichter" der Roßtaler Amtsrichter ist.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) genehmigt den Burggrafen von Nürnberg "Katzendorff" durch eine Mauer und einen Graben zu befestigen und erhebt es somit zu einer Stadt. Außerdem wird ein Wochenmarkt eingerichtet und die Hohenzollern sollen die Blutsgerichtsbarkeit inne haben.
Arnsberg, der bedeutendste Ort der ehemaligen Herrschaft Arnsberg, wird im Teilungsvertrag von Pavia erstmals als Markt erwähnt. Es kann jedoch mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Ort bereits vor 1329 Markt ist.
Die Weigel erhalten das Recht, in Eschenau immer donnerstags einen Wochenmarkt sowie jährlich einen Jahrmarkt am St. Bartholomäustag (24.8.) abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) erteilt dem Bischof Hermann II. (Hummel von Lichtenberg) das Privileg, in seinem Ort Burgsinn einen Wochenmarkt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) verleiht den Weigeln für Eschenau das Marktrecht und bestätigt damit dem Markt alle bisherigen Rechte und Gewohnheiten. Die Weigel werden 1331 erstmals als Herren von Eschenau genannt, sollen den Ort aber schon zuvor besessen haben.
Das Marktrecht wird Weidenberg vermutlich zwischen 1339 und 1398, im Zuge der burggräflichen Markt- und Stadtgründungswelle, durch die Burggrafen verliehen. Der erste Nachweis stammt aus dem Jahre 1398.
Schwand wird in einer Urkunde der Gräfin Kunegunde von Orlamünde, in der sie die Begleichung der Schulden von den Burggrafen Johann und Albrecht quittiert, als Markt bezeichnet. Eine Urkunde über die konkrete Verleihung des Marktrechtes gibt es nicht.