Der Keller in Euerdorf hält ein Dorfgericht in Herrnsheim ab, das über Schmach, Schulden und Feldschäden im Amt Trimberg verhandelt.
Das mainzische Gericht in Kirchzell zieht die Gerichte der umliegenden amorbachischen Orte an sich und trägt so zur Verwaltungsintensivierung des Erzstifts bei.
Lichtenau ist Sitz eines Hochgerichts der Reichsstadt Nürnberg.
Die Dorfherren Ritter Fuchs von Bimbach haben in Burgpreppach die niedere Gerichtsbarkeit inne, die sie viermal jährlich ausüben. Sie vollziehen auch die höhere, die zentbarliche Gerichtsbarkeit.
König Ferdinand I. (ab 1558 Kaiser HRR) verleiht 1557 den Herren Fuchs die hohe und niedere Obrigkeit über Schloss, Dorf und Markung Burgpreppach sowie Blutbann mit Stock und Galgen. Der Landes- und Lehensherr, der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn), will der Familie Fuchs zu Burgpreppach nur die niedere Gerichtsbarkeit zugestehen. Deswegen kommt es zu langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Dorfherrn und dem Landesherrn, die sich bis zum Tod des Fürstbischofs Julius Echter 1617 hinziehen.
Das Arnsberger Gericht büßt im Laufe der Zeit mehr und mehr an Bedeutung ein und wird schließlich Ende des 16. Jahrhunderts vollständig dem Kipfenberger Gericht angegliedert.
Der Keller in Euerdorf hält dort ein Dorfgericht ab, das auch Schmach, Schulden und Feldschäden des Amtes Trimberg verhandelt.
Das Verwalteramt Heidenheim gehört zum Oberamt Hohentrüdingen. Dessen Amtssitz wird in die Klostergebäude in Heidenheim verlegt. Hier kommt es auch zu einer personellen Bündelung der Befugnisse. Der Amtsvogt, der nun sowohl für die Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit als auch für das Niedergericht zuständig ist, verfügt zusammen mit dem Kastner über einen gemeinsamen Amtsschreiber. Zum Oberamt Hohentrüdingen gehören außerdem noch das Kastenamt Hohentrüdingen und die Verwalterämter Berolzheim, Rechenheim und Treuchtlingen sowie ferner das Richteramt Wettelsheim und - räumlich getrennt - das Richter- und Verwalteramt Solnhofen. Diese zugeordneten Ämter zeigen, welch ausgedehnten Zuständigkeitsbereich Heidenheim als Sitz der Justiz- und Finanzbehörde etwa ein halbes Jahrtausend lang hat.
In Heidenheim gibt es - neben dem Gericht des Abtes - auch ein "Bürgerliches Gericht", das dem Markgrafen untersteht. Daneben gibt es noch ein für niedergerichtliche Belange zuständiges Ehaft- oder Ruggericht (in Heidenheim Baugeding genannt).
Die Zent Mönchberg ist seit dem 16. Jh. mit anderen Zenten im Oberamt Miltenberg zusammengeschlossen.