Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine Vorschrift, dass jeder seine Güter, die im Hochstift liegen, innerhalb eines Jahres bebauen und beziehen soll.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht ein Haus in Gemünden (Gemunden), welches ursprünglich ein Mannlehen war, zum Zinslehen für Johann Hofrichter zu Gemünden (Hanns Hoffrichter zu Gemunden). Zusätzlich verleiht der Bischof ihm noch eine Zinsabgabe von jährliche drei Pfennig. Im Jahr 1563 überträgt Bischof Friedrich von Wirsberg die gleichen Rechte an Wolf Wanker (Wolff Wanker). Zusätzlich überträgt der Bischof ihm das Baurecht an dem Haus, damit er das Haus erneuern kann. Zuvor hatte Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wohl bereits eine ähnliche Erlaubnis erteilt.
Die Hauptsumme auf den Ämtern Ebern und Seßlach wird von Bischof Rudolf von Scherenberg komplett gelöst, was von Martin (Mertin Swaigerer und Otto Schweigerer (Ot Swaigerer) quitiert wird.
Godeldorf (Gotelendorf) kommt in den Besitz von Oswald von Schefftal (Oswalt von Scheffstal). In dieser Zeit wird der Sitz durch Feuer beschädigt. Nach Oswalds Tod erbt sein Sohn Johann von Schefftal (Hanns von Scheffstal) und dessen Ehefrau Anna, geborene Voit von Rieneck (seine hausfraw Anne geborne vogtin v. Rineck). An diese beiden verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden auf dem Dorf.
Heinrich Greif (Hainrich Greif) erhebt auf der Grundlage einer besiegelten Schuldurkunde gegenüber Bischof Rudolf von Scherenberg Ansprüche auf 4000 Gulden. Er erhält von den einbehaltenen 4000 Gulden nur 1500.
Dorothea, eine der Töchter (Dorothe die ain dochter), besitzt vom väterlichen Erbe 25% des gesamten Pfandschillings, vom mütterlichen Erbe 16,66% des gesamten Pfandschillings auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen im Dorf Heustreu, was zusammen 41,66% entspricht. Sie wird mit Theobald von Müffling (Sebald Mufflinger) vermählt, worauf das Ehepaar seinen Anteil des Pfandschillings Bischof Rudolf von Scherenberg für 1933,33 Gulden verkauft.
Bischof Rudolf verpfändet dem Ehepaar Theobald und Dorothea von Müffling geb. von Schwarzenberg, das Amt Prosselsheim zur Auslösung des Anteils am Amt Ebenhausen und den Grundzinsen auf Heustreu für 1500 Gulden und bezahlt die restlichen 433,33 Gulden.
Anna, die andere Tochter Hermanns von Schwarzenberg und Elisabeth Kolowrat (Ann die ander dochter), besitzt am genannten Pfandschilling ebenfalls 41,66%. Als sie mit Philipp von Weinsberg dem Jüngeren (Philipsen von Weinsperg dem Jungeren) vermählt wird, verkaufen beide ihren Anteil für 561 Gulden.
Die Quittanzien und der Halsbrief beider Eheleute finden sich im Liber I Contractum Rudolfi, f. 238 und im Liber Emptionum f. 140 u. 141.
Die Priesterschaft auf dem Land im Bistum Würzburg beschwert sich bei Bischof Rudolf von Scherenberg über die Fiskalabgabe.