Ritter Konrad von Künsberg (Conrad von Kindsberg ) wird von Bischof Rudolf von Scherenberg zur Zahlung eines Drittels von 2000 Gulden an Elisabeth von Gultingen (Elspeten von Gultlingen ) aufgefordert, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verschrieben hat. Die 400 Gulden Dienstgeld sollen über vier Jahre mit jährlich 100 Gulden abbezahlt werden. Es kommt zur Aussöhnung.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine Ordnung und schreibt sie im Stift aus. Darin geht es um Geldgeschäfte zwischen den Christen und den Juden und wie diese gehalten werden sollen. Solch eine Ordenung macht Bischof Rudolf auf Anhalten und Bitten von Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen von Hennenberg) und Herrn Michael von Schwarzenberg des Jüngere (Michels von Schwartzenberg des Jungeren) für ihre Juden geltend.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht eine Ordnung und lässt verkünden, wie die Geldgeschäfte zwischen den Christen und den Juden geführt werden sollen und wie viele Zinsen die Juden für alte Schulden erhalten sollen.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt die Juden für einen jährlichen Zins für vier Jahre unter seinen Schutz, Schirm und Geleit. Schutz, Schirm und Geleit werden nach Ausgang der vier Jahre um weitere vier Jahre verlängert.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Johann von Künsberg ( Hannsen vom Kindsbergt ) 100 Gulden für 2 Pferde, die seinem Vater im Krieg Bischof Gerhards von Schwarzburg abgegangen sind. Die entstandenen Schulden betreffen Ulrich von Kindsberg zu Warstein ( Vlriche von Kindsberg zu Werenstain ), der dann Forderungen und Fehde an Bischof Rudolf von Scherenberg vornimmt. Durch eine Zahlung in Höhe von 300 Gulden von Markgraf Albrecht von Brandenburg kommt es zu einer Einigung.
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst ein Gebot, das besagt, dass jeder Jude, der seinen Wohnsitz in Würzburg hat ,12 Gulden als Zinszahlung abgeben muss und dass sie nicht mehr als einen Knecht und eine Magd haben dürfen. Ihre Söhne, Töchter und das Gesinde dürfen keine Geldgeschäfte tätigen, sofern diese nicht vertraglich geregelt sind.
Bischof Rudolf von Scherenberg und die Markgrafen Herr Friedrich und Herr Sigmund von Brandenburg Ansbach (Fridrich und Sigmund gebruders Marggrauen zu Braendenburg Onoldsbach), Brüder, haben sich vertragen und es kam zu dem Vergleich, dass diese keine Juden in ihren Fürstentümern haben wollen. Und die Juden die sich unter der Obrigkeit der Fürsten befinden, sollen sich mit der christlichen Schuldigern vergleichen.
Cyriacus Hofmann (Ciriacus Hofman) trägt den Zehnt des Dorfes Köhler (Keller) als Mannlehen vom Stift Würzburg und verkauft diesen an Konrad Hertlein (Contzen Hertlein). Bischof Rudolf von Scherenberg versichert Konrads Frau Dorothea (dorothe)110 Gulden dafür. Nach dem Tod Konrads wird der Zehnt an den Kämmerer Erhard Buttener (Erharten Buttener) verliehen. Dieser einigt er sich mit Dorothea Hertlein und verkauft den Zehnt an Bischof Rudolf für 80 Gulden und macht ihn der Witwe ledig.
Der Haßfurter (Hasfurt) Bürger Johann Keller (Hans Keller) und seine Erben einigen sich nach einem Rechtsstreit mit Bischof Rudolf von Scherenberg.
Nachdem Bischof Rudlolf von Scherenberg stirbt, finden die Juden einen Weg zurück nach Würzburg, um sich erneut im Stift niederzulassen. Deshalb befiehlt Bischof Lorenz von Bibra den Amtleuten, dass sie keine Juden hereinkommen lassen dürfen. Dasselbe Gebot wendet Bischof Lorenz im Jahr 1508 erneut an und befiehlt, dieses auch wirklich einzuhalten.