5 Pfund Heller gelten 6 Goldgulden. Da die meisten Käufe, Zinsen, Gülte, Wechsel, Schulden, Pfandverschreibungen und andere Verträge auf Pfund Heller als Währung ausgerichtet sind, erfindet man zur Bezahlung der selben einen Wechselkurs. Vor etlichen Jahren hat König Albrecht Bischof Andreas von Gundelfingen 2000 Pfund Heller auf den Reichsteil der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verschrieben. In der nachfolgenden Zeit dient Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig und empfängt Schaden, wofür ihm der Kaiser 3000 Pfund Heller zu den vorigen 2000 Pfund auf Heidingsfeld vebrieft, sodass das Stift einen Pfandschilling von 5000 Pfund auf Heidingsfeld besitzt. Dieselben 5000 Pfund werden in einer Übereinkunft von König Sigmund und Bischof Johann von Brunn für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen. Zeugen sind Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggrauen Fridrichen von Brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Saunsheim (Eberharten von Sainshaim) und Graf Ludwig von Öttingen (Graue Ludwigen von Otingen). Daraus wird ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt 5 Pfund 6 Rheinische Gulden wert sind. Möchte man einen Wertevergleich mit den Münzen zu Fries' Zeit anstellen, so ergibt sich, dass ein Pfund Heller 18 Batzen wert sind. 1544, das Jahr in dem Fries schreibt, sind 5 Rheinische Goldgulden 6 Rheinische Gulden [?]. Ein damaliges Pfund Heller hat den gleichen Wert wie ein Rheinischer Goldgulden 1544.
Bischof Johann von Brunn ist in den Besitz der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) gekommen. Die Einwohner von Heidingsfeld und Mainbernheim reichen Klage bei König Sigmund ein, weil Bischof Johann von Brunn sie mit seinen Gerichten schwerer belastet als vorher. König Sigmund und Bischof Johann von Brunn sind so zerstritten, dass sie Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraue Fridrich von brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim), Graf Ludwig von Öttingen (Lutwig von Otingen) und Erbmarschall Haupt II. von Pappenheim (Haubt Marschalcken von Bappenhaim) um Streitschlichtung bitten. Sie treffen sich in Nürnberg (Nurenberg) und sprechen nach der Anhörung beider Parteien Recht. Bischof Johann hat den von Thüngen bereits 4100 Gulden und Karl von Heßberg (Carl von hespurg) 2300 Gulden entrichtet. Die alten 5000 Pfund Heller sind für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen worden. Das macht insgesamt 7400 Gulden. Die Vereinbarung umfasst folgende Punkte: Die Städte müssen die 4100 Gulden Pfandschilling an die von Thüngen entrichten, sodass Bischof Johann nicht mehr als 4000 Gulden [sic!] auf beiden Städten als Pfandschilling hat. Die Schuldbriefe sind ausgelöst und die Einwohner der beiden Orte sind dem Bischof Johann zu nicht mehr als 4000 Gulden Abgaben verpflichtet. Zweitens klagt der böhmische Kellerer zu Heidingsfeld Bischof Johann den Fronhof zu Heidingsfeld ab. Da ihm sein Urteilsbrief jedoch entwertet wurde, soll er einen neuen erhalten. Den Heidingsfelder und Mainbernheimer Einwohnern wird drittens zugesichert, dass sie weiter nach den bisherigen Rechten und Gewohnheiten leben dürfen. Auch die Gerichtszuständigkeiten bleiben dieselben wie unter Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Die Bürger der beiden Flecken Mainbernheim (Mainbernheim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld) sind unzufrieden über das Versagen (gebrechen) des Bischofs Johann von Brunn, der Burggrafen von Nürnberg und des Königs Sigmund von Luxemburg. Also kommt es zu Entscheiden von Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Fridrichen von Brandenburg), Deutmeister Eberhard von Seinsheim (Eberharten von Saunshaim Maistere deutschsordens), Graf Ludwig von Öttingen (Ludwigen von Otingen) und Haupt II. Marschall von Pappenheim (Häubten Marschalken von Bapenhaim). Nach dem Verhör der beiden Parteien sprechen sie ein Urteil aus. Die beiden Städte sollen Balthasar und Sigmund von Thüngen (den von Tungen) 4100 Gulden bezahlen, um das Hochstift Würzburg vom Lehen freizukaufen, sodass Bischof Johann von Brunn und dessen Nachfolger in beiden Flecken keinen Pfandschilling mehr haben und die 4000 Gulden und alle anderen Schulden getilgt sind.
Graf Ludwig von Öttingen (graue ludwig vom ottingen) empfängt die Vogtei und Probstei der Stadt Ansbach (Onolsbach) vom Stift Würzburg zu Lehen.