Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibur zu pomern) hat zugesagt von den 1800 Gulden, die er dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift schuldet, mindestens 26 Gulden zu Weihnachten zu bezahlen. Dazu hat er Rottenstein (Rottenstein) samt den Amtsleuten und Burgen wieder ausgelöst.
Johann von Münster (hans von munster) erhält die Hälfte des Küchenmeisteramtes zu Münnerstadt (munrichstat) von Bischof Johann von Egloffstein.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Kellerei in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für 667 Gulden an Johann von Münster (Obersten Hannsen von Munster) und seine Erben.
Johann von Münster (Hannsen von Munster) hat Schulden bei Bischof Johann von Egloffstein und wird aufgefordert, diese zurückzuzahlen. Er muss die Schulden auf die Hälfte des Hauses und Hofs der Kellerei Münnerstadt (Kelnerei Münrichstat) versichern und dem Bischof ein Zehntel der Einnahmen abgeben, bis die 300 Gulden abbezahlt sind.
Johann von Münster (hans von munstere) bekommt das Küchenmeisteramt von Bischof Johann von Brunn.