Der König von Böhmen, Georg von Podiebrand, schließt einen Vertrag zwischen Herzog Friedrich II. von Sachsen (Hertzog Friderichen), Kurfürst und Herzog Ernst von Sachsen (Churfursten Hertzog Ernsten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten von Sachsen) und dem Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach. Darin heißt es, dass alle Kriege, Fehden und Feindschaften zwischen ihnen, ihren Helfern und den Helfershelfern am 21.12.1461 mit Sonnenaufgang beendet werden sollen. Auch alle Todschläge, Raube und Brände sollen unterlassen werden. Keine der Parteien soll bis zum 12.03.1462 Forderungen bezüglich unbezahlter Gelder, die auf Grund von Schatzung und Brandschatzung entstanden sind, stellen. Auch Gefangene sollen in der Zeit freigelasen werden. Die Lehen von Bürger und Bauern, die auf einem Gelübde oder einer Bürgschaft beruhen sollen bis zu dem vorher genanntem Datum bestehen bleiben. Desweiteren möchten der König und Kaiser die Parteien am 07.02.1462 vertragen.
Doktor Gregor Heimburg (Doctor Greog Hainburg), ein fachkundiger (verstendiger) und reicher (hochsumiger) Mann, ist der Berater (rath) und Diener des Königs von Böhmen Georg von Podiebrad (Kunig Georgen zu Behaim). Der König ist so zufrieden mit seinen Diensten, dass er ihm die Stadt Mainbernheim (Mainbernhaim) zu Erblehen verleihtt. Der Doktor stirbt jedoch, bevor er das Lehen annehmen kann. Sein Sohn Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) hofft, dass der König auch ihm als Erben die Stadt als Erblehen verliehen wird. Der König verpfändet jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg Schutz, Schirm, die rechtliche Obrigkeit und das Verkaufsrecht der Stadt als ain wildbrets haut, so noch nit gefangen ware. Allerdings wurde ihm dies doch nicht verliehen.