Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zoll der Stadt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Volbrecht von Münster (Volberten von Munster) und Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurt).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den kleinen Zoll von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurt). Das Pfand wird abgelöst, doch davon gibt es keine Aufzeichnung.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Lorenz von Ostheim (Lorentzen von Ostheim) und seinen männlichen Erben auf das Burggut bei Bad Neustadt an der Saale (Neustat) und Salz (Saltzburg) gelegen 500 Gulden. Hiervon hat der Bischof jährlich 50 Gulden an Lorenz von Ostheim zu entrichten. Als der Bischof diesen Betrag nicht zahlen kann, beschlagnahmt er für die Gesamtsumme und das versetzte Burggut die Güter des aus Bad Neustadt an der Saale geflohenen Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurts) nach geltendem Recht. So bekommt Lorenz von Ostheim das Haus, die Wiesen, die Äcker und den Weingarten mit Haus, welche zusammen 1000 Gulden wert sind, zu Mannlehen. Wenn Lorenz von Ostheim oder seine Nachkommen diese Güter verkaufen müssen, sollen sie andere Güter kaufen und diese zu Mannlehen bekommen.