14. Adlige sollen bei der Aufnahme in Klöster bevorzugt werden.
15. Marien-Klöster sollen in bessere Ordnung gebracht werden.
16. Geistlichen sollen keine Mannlehen verliehen werden.
17. Der Guldenzoll wird von Kellern und Zöllnern an Orten erhoben, an dem zuvor kein Zoll gefordert wurde.
18. Adlige sollen in den Rat und am Hof aufgenommen werden.
19. Der Verzug ihrer Töchter wird nicht nach altem Brauch eingehalten.
20. In den Ämtern sollen Adlige als Amtleute eingesetzt werden.
21. Das Hofgericht soll vierteljährlich abgehalten werden.
22. Amtleute können das Fangen von Hasen und Hühnern erlauben. Es wird darum gebeten, dies Bauern und Bürgern zu verbieten und stattdessen dem Adel zu gestatten.
23. Dieser Artikel betrifft den Pfarrer zu Großlangheim (Grossenlangkheim).