24. Dieser Artikel betrifft Doktor Sebastian von Rotenhan (Sebastian von Rottenhan).
Die Artikel 25., 26., 27., und 28. beziehen sich auf Artikel 13.
29. Es wird darum gebeten, die Pfarrei von Trappstadt (Trapstat) nicht mit einer anderen zu verbinden.
Es ist ein weiterer Zettel beigefügt, der einen Ratschlag Philipps von Herbilstadt (philipsen von Herbilstat) an Grafen, Herren und Ritterschaft beinhaltet. Dieser wird an den Bischof und das Domkapitel übergeben. Der Ratschlag betrifft den geistlichen Stand und Testamente der Geistlichen.
Bischof Lorenz von Bibra überstellt der Ritterschaft eine Antwort auf ihre Beschwerden. Diese wird dankbar angenommen.
Zusätzlich zu den Beschwerden wird ein weiterer Zettel übergeben, der etliche spezielle Personen betrifft. Außedem werden weitere Begebenheiten aufgezählt: Johann Truchsess (Hans Truchsessen) gegen Otto von Milz (otten von Miltz); der Weinausschank auf Lehen des Adels; Stadtgeld und das Angießen der Maß; Schutz und Schirm soll den Hintersassen des Adels versagt werden; etliche vom Adel wird Unrecht getan, wenn sie eine Bewilligung für ihre Töchter erlangen möchten. Wird die festgelegte Summe abgelöst, so soll sie dem Hochstift zu Lehen gemacht werden; Philipp Schweigerer (philips Schwegerer) beklagt sich bezüglich des Schaftriebs über einen von Steinfeld (vom Steinfelt).
Der Kaiser bezieht sich bei seiner Forderung zudem auf eine Ordnung, die beim Reichstag zu Köln (Coln) beschlossen wurde. Diese besagt, wie Frieden, Rechte und Gerechtigkeit im Land gehalten werden sollen. Maximilian I. weist darauf hin, dass auch die Ritterschaft sich verpflichtet, diese Ordnung einzuhalten.
Graf Wolfgang I. von Oettingen (Wolf von Ottingen), Ritter Ernst von Waldow (Ernst von Waldaw) und Wilhelm von Reichenbach (Wilhelm von Reichenbach), Doktor zu Schweinfurt (Schweinfurt), suchen das Rathaus auf, um der Ritterschaft zu berichten, dass Kaiser Maximilian I. durch Kurfürsten, Stände und Weitere häufig Klagen erreichen. Sie ersuchen Hilfe beim Kaiser, da es in Franken (Land zu Francken) zu Untaten, heimlichen Festnahmen, Raub, Erpressung und weiterer unedlen Handlungen kommt. Da der Kaiser nicht länger unter diesen Taten leiden möchte, fordert er, dass sich die Fränkischen Fürsten mit der Ritterschaft verbünden sollen.
Die Ritterschaft gibt den drei Gesandten des Kaisers folgende Antwort: Sie entschuldigt sich und versichert, dass ihnen diese Untaten nicht recht sind und sie ungern von ihnen hören. Die Ritterschaft kann jedoch die Verantwortlichen nicht für ihre Taten bestrafen, da dies nicht in ihrer Macht steht. Sie hat nicht die Kontrolle über Land und Leute.
Wenn es zu keinem guten und gleichmäßigem Frieden kommt, der langfristig bestehen bleibt, leidet der Adel weiterhin unter den Unruhen. Es ist notwendig, dass sich Geistlich und Weltlich sowie Arm und Reich einigen, wie sich vertragen werden kann.