Der würzburger Bischof soll acht Mal pro Jahr ein Hof- und Manngericht abhalten, um den Rechtsstreit zu Ende zu bringen. Das gefällte Urteil soll er als Landesfürst auch vollstrecken.
Adlige sollen weder den Fürsten noch anderen geistlichen Personen etwas verkaufen.
Kein Adliger soll einem Geistlichen mehr als 200 Gulden für sein Seelenheil geben.
Bauern sollen keine anderen Kleider als die inländischer Tuchmacher tragen.
Beim Besuch eines Rittertags sollen die Schweinfurter (Schweinfurt) alle bei ihnen hinterlegten Briefe, die die Ritterschaft zu Franken betreffen, zur Einsicht zu Verfügung stellen.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt der versammelten Ritterschaft zu Münnerstadt (Munerstat) und entschuldigt sich für sein Nichterscheinen beim Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim). Seine Begründung ist, dass er sich mit ihnen bereits vor drei Jahren auf dem Rittertag zu Bad Windsheim bezüglich etlicher Mängel und Gebrechen verglichen hat. Er und sein Domkapitel haben ihre Beschwerden vernommen und bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte bereits mehr getan als gefordert war, was die Ritterschaft auch dankbar angenommen hat. Er will sich an den Vertrag, der zwischen ihren Vorgängern geschlossen wurde, halten. Da ihn die Ritterschaft jedoch wegen derselben Sachen erneut nach Bad Windsheim beordert, hält er es nicht für nötig, ihrer Bitte nachzukommen. Außerdem möchte er mit niemandem verhandeln, der kein Angehöriger des Hochstifts ist. Daher bittet er die Ritterschaft darum, bei dem alten Vertrag zu bleiben und sich nicht von andern zu ihrem Nachteil verführen zu lassen.
Das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd wern) antwortet Bischof Lorenz von Bibra auf sein Schreiben, in dem er sich für sein Nichterscheinen zum Rittertag zu Bad Windsheim entschuldigt. Sie schreiben, dass sie sich nicht daran erinnern könnten, dem Bischof eine Antwort übermittelt zu haben, in der sie sich dankbar für den Austrag ihrer Beschwerden gezeigt hätten. Ihrer Meinung nach sind ihre Beschwerden bei weitem nicht bereinigt, was sich aus den Beschwerdeartikeln, die sie dem Bischof zugeschickt haben, entnehmen lässt. Die angesprochenen Änderungen des Bischofs sind der Ritterschaft eher nachteilig als gnädig. Sie haben ihre Verbündeten im Ort dazu befragt und niemand sei der Meinung, ihre Beschwerden seien verringert worden, besonders nicht die bezüglich der Gerichte. Es sind seit ihrer letzten Beschwerde eher noch mehr Beschwerden dazu gekommen, weshalb es ihnen nicht gefällt, dass sich der Bischof auf ihre Vorgänger und alte Verträge beruft. Abgesehen davon, dass der Bischof die zum Hochstift gehörigen Ritter einzieht, gibt er ihnen keine Antwort auf ihre Forderungen.
Grafen, Herren und das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd Wehrn) setzen einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) an und bitten um Geleit. Dieses wird ihnen gewährt.
Bischof Lorenz von Bibra und das Domkapitel schicken den Dechant Thomas von Stein zum Altenstein (Thoma vom Stein), Johann Schott (Hans Schotten) und Doktor Kilian Münch (Kilian Munichen) auf den Rittertag zu Münnerstadt, um dort einen Vortrag im Namen des Bischofs zu halten.
Den Ausschreibern des Rittertags zu Münnerstadt ist es wichtig, dass die Besprechung ihrer Beschwerden persönlich geschieht, da den Grafen, Herren und der Ritterschaft etwas an der Ehre und dem Wohlergehen ihrer Nachkommen und Erben liegt. Bischof Lorenz von Bibra beschwert sich darüber, dass er nichts von diesem Treffen erfahren habe und das etwas ohne ihn als Bischof und Landesfürst verhandelt wird. Der Bischof war seiner Meinung nach bisher immer bei solchen Beratungen anwesend und er befürchtet, die Versammlung würde zum Nachteil des Hochstifts geführt.