Sollte jemand den Bischof verunglimpfen, will er auf seine Herkunft schwören, dass ihm keine Unzulänglichkeiten vorgeworfen werden können.
Die Ritterschaft ruft abermals einen Rittertag für den Vorabend von Pauli Conversio zu Schweinfurt (Schweinfurt) aus. Diese Versammlung wird einberufen, nachdem etliche Güter, die zuvor seit langem im Besitz der Familien der Ritter waren, an andere Adlige gehen sollen. Dies wird jedoch abgewendet.
Der Bischöfliche Rat Konrads von Thüngen rät ihm, die Ausrufung der Ritterschaft, einen Rittertag zu Schweinfurt zu veranstalten, zu verschriftlichen und ihnen zukommen zu lassen, damit die gemeine Ritterschaft rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt wird.
Der Landgraf hat vor, mit 74 Pferden durch Franken (Francken) zu ziehen. Davon raten ihm die Bischöflichen Räte ab, da dies den Unwillen der gemeinen Ritterschaft hervorrufen würde.
Bischof Konrad von Thüngen wird darüber unterrichtet, was die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt beschließt. 1. Es wird beschlossen, den Gemeinen Pfennig als Abgabe einzuführen. Dadurch entsteht eine Pflicht diesen abzugeben. Details über Einnahme und Verwendung sind ungeklärt.
2. Man soll es unterlassen, die Ritterschaft durch Mandate von ihrem Dienst abzubringen. Falls dieser Dienst entzogen werden sollte, wird der Zusammenhalt des Adels gefährdet.
3. Die Ritterschaft möchte von den Fürsten und Herren, denen sie dienen, geachtet und miteinbezogen werden. Da ihnen viel von diesen genommen wird, haben sie das Recht darauf, sich zu vereinen.
Grafen, Herren und Ritterschaft sollen am Dienstag nach St. Martin in Würzburg zusammenkommen. Ebenso sollen sich etliche Berittene am Montag nach Elisabeth in Würzburg einfinden. Den Amtleuten wird mitgeteilt, dass sie niemandem Unterschlupf oder Verpflegung geben sollen, der sich gegen den Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig V. (pfaltzgraf Ludwigen Churfursten) stellt, noch Franz von Sickingen (Frantz von Sickingen) zu helfen.
Es folgt eine Zusammenfassung der Sendschreiben, Verträge, Bündnisse und Beschwerden des Jahres 1523.
Sebastian von Rotenhan (Sebastian vom Rottenhan) setzt Bischof Konrad von Thüngen darüber in Kenntnis, dass Grafen, Herren und Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt einen Vertrag miteinander schließen. Darin wird festgehalten, sollte einem der Vertragspartner wider geltendes Recht Schaden zugefügt werden, sei es gegen seine Behausung oder Ländereien, und Hauptmann und Räte des betreffenden Orts der Rechtsverletzung zustimmen, sollen die anderen Vertragspartner dem Geschädigten zu Hilfe kommen. Sebastian von Rotenhan schickt dem Bischof eine Kopie des Hauptartikels.