Die Würzburger Handwerksordnung der Fischer findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Fischzoll auf dem Markt, Vier geschworene Meister, Rechnung, Kirchenzier, Ungehorsam, Amt des Jungmeisters, Meisterwerdung, einheimisches Meistergeld, Recht fremder Meister, Fischergemeinschaften mit Fremden, Kerzengeld, Krenze, deutz, Stechen auf dem Main, fremdes Vorkaufsrecht, Verbot fremde Fischer zu beherbergen, Gebot zu Versäumung, Gebot Fisch nur von den Meistern zu kaufen, Hader, Schmähung, Pflicht der Fischer, Breitgarn, Wurfgarn, Strichgarn, Bögel, schmeisterwatten, Landwatten, Segen, Junghecht, Bersich, Karpfen, Altwasser, Liegeschiffen, Quest, Fischwehr, Hege, senglin, Aus- und Abfahrt, Anzeige von Überfahrern.]
Die Apothekerordnung findet sich in liber 1 und 2 diversarum formarum Conradi.
Bezüglich der Münzordnung wird innerhalb der Hohen Registratur unter dem Buchstaben M verwiesen.
Die Ordnung der Tuchstreicher findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi.
Die freie Getreidemarktsordnung zu Würzburg findet sich in liber 1 diversarum formarum Conradi folio 182. [Nachtragshand: Informationen zum Getreidemarkt, Bäcker, Vorkaufsrecht und Markpanir finden sich auf folio 188. Informationen zur Ausfuhr und dem Vorrat von Getreide findet sich auf folio 198. Informationen zum Preis und zur Bezahlung der Gült finden sich auf folio 157. Informationen zum Verkauf von Hafer im Hochstift finden sich auf folio 202 und 265. Die Zufuhr des Überschusses auf den Markt findet sich auf folio 148, 149, 150 und 151. Getreide verleihen, Kauf von Getreide in der gemain, freie Getreidemärkte, Festlegung eines festen Verkaufspreises, Bäcker verkaufen Getreide. Die Besichtigung von Getreide des Hochstifts und der Klöster findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi.]
Die Ordnung der Seiler findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Diese enthält Informationen zu falschem Hanf, dem Vorkauf von Hanf, der Netzung, Vermischung mit Flachs, Bast, Haaren, altem Seil, Stör, Seilern für den Adel, zur Bruderschaft, Richtern, zu vier Meistern und zur Bußverrechnung.]
Die Handwerksordnung der Hutmacher findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: In dieser Ordnung finden sich Informationen zu der Anzahl der Lehrjahre, zum Erkennungszeichen des Standes, zum Marktbesuch, zur Abstimmung der Kaufleute, zum Innehaben eines Standes, zu gezogenen Hüten, Wollhüten, Wollmischungen, Kahlhüten, geteilten Hüten, gefärbten Hüten, ehelichen Gesellen, Diebstahl sowie der Anzahl an Gesellen. Die Nachtragshand fügt außerdem am Rand hinzu: Seidenhut, fremde Hutmacher, Religion, Meistergeld, Söhne der Meister, Meisterstück, Lösung des Meisterstücks, Verwerfung des Meisterstücks und richterliche Strafen für Hutmacher.]
Die Ordnung der Töpfer und der Zahlbrief finden sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Diese enthalten Informationen zum Schutz der Töpfer, Freiheiten, Buße, Lehrgeld, Handel, Meisterstücken, Lohn von Fremden und Meistersöhnen, unehelichen und unehrlichen Weisen, Mischung von Erde, Glas- und Veitskrügen, Bruderschaft, jährlichem Besuch, Verhelfung zu Rechten, fremden Töpfern und Jahrmärkten.]
Die Schundordnung findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Die Ordnung enthält Informationen zur Schuldigkeit von Waffen gegenüber dem Hof, Eisen- und Sichelsteuer, Reperatur von Hofwaffen, Meistergeld, Reiss, Reichenbachen Lebenstainer, ungezeichnetem Tuch aus Wolle und leigin, Eichung des Streichlohns.)
Die Würzburger Geleitordnung findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. Diese beinhaltet Informationen darüber, inwiefern, wohin und für was schriftlich und leiblich zu Pferd und zu Fuß Geleit gewährt wird.