Herr Albrecht von Hohenlohe-Weikersheim (Albrecht von Hohenloh), Herr Konrad von Weinsberg (Conrad von Weinsperg), Anna von Weinsberg (Anna von Weinsperg) und Gräfin Margaretha von Schwarzburg (Margaretha Gräuin von Schwartzburg) verzichten auf alle Forderungen, Ansprüche, Rechte und Gerechtigkeiten, die sie an Schloss Neuhaus (Newenhaus) und allem Zugehörigen haben. Darüber übergeben sie einen besiegelten Brief an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein. Falls Amt und Schloss Neuhaus von Hochstift Würzburg abgelöst werden, soll der Deutschmeister diesen Brief übergeben.
Graf Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg) verzichtet, ebenso wie Albrecht von Hohenlohe-Weikersheim (Albrecht von Hoenlohe), Herr Konrad von Weinsberg (Conrath von Weinspg) und Margaretha von Schwarzburg (Margaretha von Brauneck), auf seine Forderungen und Ansprüche an Schloss Neuhaus (Neuenhaus) gegenüber dem Hochstift Würzburg.
Der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim) leiht Bischof Johann von Brunn im Jahr 1421 2000 Gulden, mit der Bedingung, dass der Bischof ihm drei Jahre später zu Kathedra Petri 9999 bezahlt und ihm 500 Gulden zum Ausbau des Schlosses Neuhaus (Newenhaus) zusichert. Außerdem soll der Bischof den Pfand nicht zurücknehmen oder mit Schulden belasten. Der Bischof hatte zuvor nämlich die darauf verpfändete Hauptsumme von 15.100 Gulden abgelöst. Falls der Bischof oder sein Nachfolger die 2000 Gulden nicht bis zum Jahr 1424 zurückzahl, wird und bleibt die Verpfändung des Schlosses Neuhaus ein beständigen Kauf und das Hochstift verliert alle Vorderungen daran.
Da Bischof Johann von Brunn 1428 die 2000 Gulden Pfand und 600 Gulden Zinsen für Schloss Neuhaus abermals nicht ablöst, beschließen die beteiligten Parteien eine neue Hauptsumme für das Schloss, nämlich 18.500 Gulden. Diese setzt sich zusammen aus der anfänglichen Kaufsumme von 15.100 Gulden, den 2.000 Gulden, die der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim dem Bischof 1421 leiht, 600 Gulden, die als Zinsen für die sechs Jahre von 1422 bis 1428 für die 2.000 Gulden anfallen, sowie weitere 300 Gulden als Zinsen der erwähnten 2.000 Gulden, die von 1428 bis 1431 anfallen. Dazu kommen noch die 500 Gulden, die der Bischof dem Deutschmeister zum Ausbau des Schlosses und seiner Zugehörungen bewilligt hat.
Das Hochstift Würzburg bezahlt seine Schulden bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim bis Kathedra Petri 1424 nicht, weshalb der Deutschmeister die Zahlung für Bischof Johann von Brunn um ein Jahr, das heißt bis Kathedra Petri 1425, verlängert. Der Bischof muss dann jedoch für jedes der drei Jahre, in denen er die Zahlung versäumt hat, 100 Gulden mehr zahlen, also 2300 Gulden. Dadurch ermöglicht er dem Bischof wieder die Verpfändung des Schlosses Neuhaus. Sollten die 2300 Gulden in der vereinbarten Zeit nicht bezahlt werden, soll aus dem Pfand ein beständiger Kauf werden und das Hochstift verliert alle Ansprüche darauf.
Für eine Summe von 18.500 Gulden hat Bischof Johann von Brunn mit Bewilligung des Domkapitels dem Deutschmeister und dem Deutschen Orden das Schloss Neuenhaus erneut verpfändet, mitsamt den zugehörigen Dörfern, Bewohnern, Gütern, Gerichtsrechten, Zu- und Eingehörungen. Dem Bischof ist jedoch vorbehalten im Jahr 1431 das Schloss für eine Summe von 3.000 Gulden wiederauszulösen. Die bisherigen, über die Verpfändung geschlossenen Urkunden bleiben gültig, weder ein Bischof noch Ordensangehörige sollen die Pfandsumme verändern.
Falls Bischof Johann von Brunn die in den vorherigen Einträgen erwähnte Pfandsumme für das Schloss Neuhaus an den Deutschen Orden von 3400 Gulden im Jahr 1431 nicht bezahlt hat, geht das Schloss mit seinen Zugehörungen in den Besitz des Deutschen Ordens über. Das Hochstift Würzburg hat kein Recht mehr, das Schloss auszulösen und es bleibt ewig in Besitz des Deutschen Ordens.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim für 500 Gulden Veränderungen an dem Schloss Neuhaus und seinen Zugehörungen vorzunehmen.
Bischof Johann von Brunn hat die Pfandsumme von 3400 Gulden auf das Schloss und Amt Neuhaus nicht bezahlt. Daher behalten der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim und der Deutsche Orden das Schloss und Amt Neuhaus und seine Zugehörungen und nutzen diese weiterhin.