Den Ausschreibern des Rittertags zu Münnerstadt ist es wichtig, dass die Besprechung ihrer Beschwerden persönlich geschieht, da den Grafen, Herren und der Ritterschaft etwas an der Ehre und dem Wohlergehen ihrer Nachkommen und Erben liegt. Bischof Lorenz von Bibra beschwert sich darüber, dass er nichts von diesem Treffen erfahren habe und das etwas ohne ihn als Bischof und Landesfürst verhandelt wird. Der Bischof war seiner Meinung nach bisher immer bei solchen Beratungen anwesend und er befürchtet, die Versammlung würde zum Nachteil des Hochstifts geführt.
Die Ritterschaft antwortet Bischof Lorenz von Bibra auf den Vortrag seiner Gesandten. Sie schreiben, dass sie sich an das halten möchten, was sie auf dem Rittertag zu Münnerstadt beschließen. Sie sind sich sicher, dass ihre Handlungen dem Bischof und seinem Domkapitel gefallen. Sie verstehen nicht, wie ihre Handlungen dem Bischof zuwider sein sollen.
Bischof Lorenz von Bibra und seinem Domkapitel gefält es nicht, dass die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) beschlossen hat, einen Hauptmann zu wählen, dem sie sich verpflichten wollen. Dies wäre auch für die Angehörigen des Hochstifts von Nachteil, weshalb der Bischof die Ritterschaft bittet, dies nicht zu tun und sich ihm gegenüber treu zu verhalten, wie dies auch ihre Vorfahren getan haben.
Die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft rufen, zusammen mit beiden regierenden Grafen und Herren von Henneberg (Hennenberg), einen Rittertag für den Tag nach Judica zu Schweinfurt (Schweinfurt aus, an dem sie sich versammeln sollen.
Die Nachricht über den Tod Kaiser Maximilians I. verbreitet sich schnell im In- und Ausland. Es werden sich Sorgen um die Gnade Gottes sowie ein ordentliches Gedenken an den verstorbenen Kaiser gemacht, um Unheil zu vermeiden. Aus diesen und anderen Gründen halten es die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft für notwendig, einen Rittertag zu Schweinfurt auszurufen, an dem sie sich gemeinsam versammeln. Der einzige zulässige Grund für ein Nichterscheinen ist Gottegewalt.
Am Rittertag zu Schweinfurt lässt Bischof Konrad von Thüngen durch seinen Kanzler Johann von Lichtenstein (Hansen von lichtenstein) eine Werbung an die dem Hochstift Würzburg zugehörigen Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgehen. Die Werbung hat folgenden Inhalt: Sollte einer Person bei den Verhandlungen an diesem Tag ein Nachteil entstehen, kann diese sich an den Bischof wenden und mit ihm verhandeln. Wird jedoch etwas beschlossen, das gegen das Althergekommene spricht, möchte der Bischof die Versammelten an die Vereinbarungen erinnern, die diese mit seinen Vorgängern geschlossen haben. Er möchte die Ritterschaft auch darauf hinweisen, dass sie dem selben Hochstift angehören und nichts beschließen sollen, was diesem schaden würde. Bei Zweifeln an seinen Aussagen verweist er sie an Althergekommenes und alte Verträge.
Die Hochstifte Bamberg und Würzburg sowie die Markgrafen von Brandenburg schicken ihre Räte nach Bamberg. Dort beschließen diese, dass die Abgesandten der Fürsten auf dem Rittertag zu Schweinfurt nur mit ihrer jeweiligen Ritterschaft verhandeln sollen. Sollte die Ritterschaft nachteilig für die Fürsten handeln, würde es zu weiteren Verhandlungen zwischen den Hochstiften und Markgrafen kommen.
Die Gesandten des Hochstifts Würzburg beratschlagen sich mit den beiden Grafen Wilhelm und Hermann von Henneberg (von Hennenberg graf wilhelmen vnd graf Herman) auf dem Rittertag zu Schweinfurt. Die beiden Grafen zeigen den Abgesandten, welche Anwesenden zum Hochstift Würzburg gehören, damit diese die Werbung des Bischofs vortragen können. Diese Werbung wird vorgetragen und den nicht anwesenden Grafen zugesendet.
Der Ritter Adam von Schaumberg (adam von Schaumberg) antwortet auf die Werbung des Bischofs und sagt, dass die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg diese vernommen haben und sich dafür bedanken. Die Werbung wird positiv aufgenommen und die angesprochenen Personen erklären sich damit einverstanden, mit dem Hochstift zusammenzuarbeiten und bei ihren althergekommenen Vereinbarungen zu bleiben. Sie wollen nichts unternehmen, dass dem Hochstift nachteilig ist und den nicht anwesenden Grafen und anderen Adeligen die Werbung weiterleiten und sich mit diesen beraten. Ein weiterer Rittertag wird für den Tag Exaudi zu Schweinfurt (Schweinfurt) festgelegt.
Die Ritterschaft ruft einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) aus, an dem ein Armbrustschießen veranstaltet wird. Dazu erbeten sie Geleit und ein Wildbret. Mit Ausnahmen wird ihnen dieses Geleit gewährt.