Dorf, Burg und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) gehörten einst den Babenbergern (Graven von Bamberg). Als jedoch Graf Adalbert und sein Bruder Heinrich gegen das Reich und das Hochstift Würzburg handeln, werden ihre Güter von König Ludwig eingezogen und die beiden Dörfer Frickenhausen (Frickenhausen) und Prosselsheim Bischof Rudolf und seinem Stift als Entschädigung für entstandene Schäden gegeben. Aufgrund seiner Vergehen wird Graf Adewert nun Adelhast genannt.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Mechthild von Lisberg erhebt bezüglich der Burg Bracht eine Forderung gegen den Würzburger Bischof, von der sie jedoch Abstand nimmt und dies quitiert.
Anselm von Rosenberg lässt eine neue Scheune in Prosselsheim (Brasoldshaim) errichten, die jedoch auf einem Gut steht, das den Kartäusern zu Astheim (Ostheim) gehört. Nachdem sich die Kartäuser beschweren, schließt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zwischen beiden Parteien folgenden Vertrag. Die Scheune darf bis zum Tod von Anselm und seiner Ehefrau in deren Besitz bleiben, wechselt aber danach in den Besitz der Kartause zu Astheim.
Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf von Scherenberg vereinbaren, das Schloss Schüpf (Schipf) abzureißen und die dazugehörigen Nutzrechte dem Schloss Boxberg (Bocksberg) zuzuweisen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Zwischen Bischof Johann von Grumbach und den Herren von Bibra (Bibra) trug sich ein Streit um den Wald bei Bramberg (Bramberg) zu. Vor dem Landgericht des Herzogtums Franken erzielte Bischof Rudolf von Scherenberg, anstelle des inzwischen verstorbenen Johann von Grumbach, ein Urteil im Würzburger Sinn. Johann und Philipp von Bibra appellierten jedoch an das Reichshofgericht (Kaiserlichen hof).
Rudolf von Scherenberg und die Herren von Bibra einigen sich schließlich folgendermaßen: Der Bischof wendet das Urteil des Landgerichts nicht an, dafür wird ihm zugesichert, wenn er oder einer seiner Nachfolger Burg und Amt Bramberg innerhalb der nächsten sechs Jahre aus der Verpfändung lösen, werden dem Stift 1727 Gulden nachgelassen. Insgesamt soll die Pfandsumme nicht mehr als 6000 Gulden betragen. Nach Ablauf dieser Frist beträgt jedoch die Ablösesumme dem Betrag, den Bischof Johann von Brunn den Herren von Bibra einst zugesichert hatte.
Günther von Brandenstein (Brandenstain) und Gottfried von Stockheim (Stockhaim), deren Ehefrauen geborene von Rosenberg sind, verzichten auf ihre Forderungen gegenüber dem Bischof von Mainz, dem Pfalzgraf bei Rhein und dem Bischof von Würzburg.
Konrad Bollinger (Bollinger) wird wegen seiner Forderung mit Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen.
Die am Rhein gelegene Stadt Boppard (Bopart, die stat am Rin) wird vom Trierer Erzbischof Johann von Baden belagert, aber wieder mit diesem versöhnt.
Die Einwohner des Ortes Kleinbrach (Clainbrach) streiten sich mit dem Abt von Aura (Aura) um zwei Rasen und werden durch Bischof Lorenz von Bibra vertragen.
Die bischöflichen Räte vermitteln eine Einigung zwischen dem Bramberger Amtmann Erhard von Wichsenstein (Wichsenstain) und den Amtsangehörigen wegen diverser Streitigkeiten.