König Heinrich bestätigt Bischof Heinrich von Würzburg die Vogtei des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach).
Der Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) dient Kaiser Sigmund als Rat und beweist sich im Ausland im Kampf gegen die Ketzern. Erkinger ist zugleich auch oberster Jägermeister des Hochstifts Würzburg. Dieses Amt wurde vor ihm von Grafen und Freiherren besetzt, weshalb der Kaiser ihn, seine ehelichen Söhne und Töchter und seine Nachkommen in den Stand eines Freiherren erhebt und ihnen das Jägermeisteramt und das Haus Schwarzenberg, das sein freies und eigenes Gut ist, mit allem Zugehörigen zu Lehen gibt und verbrieft. Damit einher geht die Erhebung in den Frei- und Bannerherrenstand. Als Freiherren in Franken haben sie das Recht, ein Wachssigel zu führen und im Gebiet ihres Amtes das Geleitrecht zu geben. Dies soll jedoch nicht die Rechte und das Geleit des Hochstifts Würzburg beschneiden.
Ursula von Schwarzenberg (vrsula frankckengronerin genant) war vor ihrer Eheschließung mit Michael II. von Schwarzenberg (Michaeln Hern zu Schwartzenberg) mit einem anderen Mann verheiratet. Nach dem Tod ihres ersten Mannes zeugt sie mit Michael II. zwei Söhne, Michael (Michel) und Wolf (wolf) von Schwarzenberg (zum Steffansberg genant). Diese Söhne bleiben bis zum Tod ihrer Mutter unverheiratet. Nach ihrem Tod wollen die beiden Brüder den Namen Schwarzenberg und das zugehörige Wappen führen. Dies gefällt den Kindern aus der ersten Ehe Michaels II. von Schwarzenberg nicht, weshalb sie sich bei Kaiser Friedrich III. beklagen. Der Kaiser erlässt ein Mandat, welches besagt, dass die beiden Söhne von Ursula erst den Namen übernehmen dürfen, sobald sie nachweisen können, dass sie ehelich gezeugt wurden.
Sigmund und Neidhard von Thüngen (Sigmund vnd Neitharte von Thungen) beginnen eine Fehde gegen Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund hern zu Schwartzenberg dem eltern) und dessen Vettern Michael und Sigmund von Schwarzenberg (Michaeln vnd Sigmunden dem iungern). Die beiden von Thüngen plündern und brandschatzen Geiselwind (Geiselwind). Dies beklagen die Beschädigten bei Kaiser Friedrich III., der daraufhin Bischof Rudolf von Scherenberg verbietet, die von Thüngen in irgendeiner Form zu schützen oder Unterschlupf zu gewähren.
Michael und Sigmund von Schwarzenberg (Michael vnd Sigmund hern zu Schwarzenberg) schreiben dem Domkapitel, dass sie sich als Angehörige des Hochstifts Würzburg erbieten, ihrem Herren und Landesfürsten Bischof Rudolf von Scherenberg beim Feldzug Kaiser Friedrichs III. in die Niederlande (niderland) zu dienen. Dies leitet das Domkapitel an den Bischof weiter, der den von Schwarzenberg daraufhin antwortet.