Die Ritterschaft trägt den Kurfürsten einen Bittbrief zur schnellen rechtlichen Austragung ihrer Beschwerden vor, da diese nicht beseitigt werden. Aus diesem Grund wird ein kleiner Ausschuss gebildet, von dem die Ritterschaft jedoch auch keine Antwort erhält, weshalb sie nicht wissen, ob ihren Bitten stattgegeben wird. Sie bitten weiterhin, ob sich nicht andere Kurfürsten und Fürsten finden lassen, die sich ihrer Probleme annehmen können, da die Hochstifte Würzburg und Bamberg, sowie die Markgrafschaft Brandenburg diesen Rechtsstreit bereits seit einigen Jahren mit der fränkischen Ritterschaft führen, ohne dass es jemals zu einer Entscheidung kommt.
Bischof Konrad von Thüngen zweifelt nicht daran, dass die gegenwärtigen 99 Anwesenden mitbekommen haben, wie er vor dem Reichsrat im Sinne der fränkischen Ritterschaft verhandelt hat. Dieses Anliegen entspricht der üblichen Rechtsprechung und wird wahrscheinlich beschlossen werden.
Bischof Konrad von Thüngen ist optimistisch, der Ritterschaft bald mitteilen zu können, dass ihr Antrag auf rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bewilligt wird. Falls dies nicht geschehen sollte, kann er ohne sein Domkapitel keine genauere Auskunft über ein weiteres Vorgehen geben. Um den Frieden zu wahren bietet er den zum Hochstift Würzburg gehörigen Rittern an, ihnen zusammen mit seinem Domkapitel eine Antwort zu geben und ihnen Recht zukommen zu lassen.
Der Bischof von Bamberg wirft seiner Ritterschaft etliche Vergehen und Beschwerden vor. 1. Der Adel macht ihr Eigentum anderen Herrschaften außerhalb des Hochstifts Bamberg zu Lehen, wodurch dem Bischof die Obrigkeit entzogen wird und es zu Auseinandersetzungen kommt.
2. Der Adel begibt sich mit den Lehen, die er vom Hochstift Bamberg hat, unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften, wodurch es zu Streitigkeiten kommt.
3. Die vom Adel geben Güter, die sie vom Hochstift Bamberg zu Lehen haben, an ihre Frauen weiter, welche diese wiederum unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften stellen.
4. Etliche vom Adel setzen sich über Ordnungen und Gebote, ihre Güter betreffend, im Hochstift Bamberg hinweg.
5. Die Adligen versorgen Feinde des Hochstifts Bamberg mit Essen, Trinken und Unterkunft, damit sie an Schatzungen und Beute beteiligt werden.
6. Die Adligen öffnen Personen ihre Schlösser und Häuser, mit denen das Hochstift Bamberg befehdet ist, wodurch es im Hochstift zu Krieg und Steitigkeiten kommt.
7. Wenn der Bamberger Bischof von seinen Untertanen gebeten wird, ein geistliches oder weltliches Gericht einzuberufen, reagiert der Adel nicht auf den Ruf des Bischofs.