An Amt, Stadt und Burg Röttingen besitzen Heinrich von Sickingen (Heinrichen von Sickingen) die Hälfte und HansTruchsess von Baldersheim (Hans Truchsessen)und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) jeweils ein Viertel. Ulrich von Rosenberg (Vlrich von Rosenberg) erhält nun von der Witwe Heinrichs von Sickingen und von Konrad von Rosenberg jeweils ein Viertel, also die Hälfte. Diese Hälfte verkauft er Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg), der ihn seinerseits halbteilig Peter von Stettenberg (Pettern von Stettenberg)und Bernhard von Ehenheim (Bernharten von Ehenheim) für 5000 Gulden jeweils also für 2500 verkauft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und sein Domkapitel geben zu diesem Rechtsgeschäft ihre Einwilligung und schicken bald danach der Stadt Röttingen einen Erlass, den Stettenberg und Ehenheim zu gehorchen.
Bischof Johann von Grumbach verträgt sich mit Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden Hern zu Schwarzenberg)über 2000 Gulden, die sich das Stift von ihm unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg geliehen hatte. Für diese Summe gibt er ihm die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen, damit er für fünf Jahre Amtmann sei und die Einkünfte nutzen könne. In der angegebenen Quelle findet sich auch eine Quitanz über die Ablösung aller Schwarzenbergischen Schulden.
Die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen kommt auf Johann von Heideck (Hern Hansen von Haideck)und seine Ehefrau Veronika (Veronica sein Hausfraw). Deswegen verträgt er sich mit Simon von Stetten (Simon von Stetten) in Krautheim (zu Crautheim) auf die Weise, dass diese Hälfte auch in den Besitz Simons von Stetten käme (faktisch wahrscheinlich Teilung der Einkünfte). Bischof Rudolf verträgt sich auch mit ihm und gibt ihm 5000 Gulden sowie 1000 Gulden, für die die Bede an Ulrich von Rosenberg verpfändet war (so Vlrichen von Rosenberg vf der bethe verschriben). So löst er die Hälfte von Burg, Stadt und Amt Röttingen und bringt sie in den Besitz des Hochstifts zurück.
Bischof Rudolf verschreibt mit Bewilligung seines Kapitels 200 Gulden jährlich von der Bede der Stadt Röttingen (Stat Rottingen) und der Dörfer Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rietheim), Sächsenheim (Sechstenheim), Bolzhausen (Balz hausen) und Aufstetten (Aufstetten) dem Konrad Ofner und seinem Sohn Hieronymus, beide Bürger von Rothenburg ob der Tauber (Conraden vnd Hieronimy Ofnern vatter vnd Sone Burgern zu Rottenburg), für 4000 Gulden Hauptsumme.
Neun Jahre nach der Verpfändung löst Bischof Rudolf das Amt wieder aus den Händen der Ofner und leiht von Albrecht von Biberehren (Albrechten von Biberern) 2800 Gulden, die jährlich mit 140 Gulden zu verzinsen sind, wofür er ihm die Bede, Rent und Gefelle von Stadt und Amt Röttingen einsetzt.
Matthias Spät (Mathes Spet) hat eine unerfüllte Forderung an den Bürgermeister und den Rat aufgrund des Gammertshofs (eines hofs zum Ganartshof oder Ganartsholtz), weswegen er sich Philipp Rüdt von Bödigheim (Philipsen von Rudigkheim) anschließt, der ein Feind des Hochstifts ist. Spät kündigt alle Beziehungen zu Röttingen auf und befehdet die Stadt, wird aber mit ihnen ausgesöhnt, wobei sie ihm zur Entschädigung für seine Forderungen zwölf Gulden geben, die er quittiert.
Unter Bischof Lorenz von Bibra werden Röttingen und die anderen Ortschaften dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hansen Fuchsen Rittern) für 2800 Gulden verschrieben. Um dies durchführen zu können werden mit dem Geld von Johann Fuchs die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Bibererns) ausbezahlt. Unter dem Quellenbeleg finden sich beide Reverse.