Bischof Albrecht von Hohenlohe verkauft seinen Hof an Graf Johann von Rieneck (hansen vogten von Rieneck) auf Wiederlösung.
Der Abt zu Aura an der Saale (aura) kauft mehrere Zinsen von Rieden (Rieden).
Bischof Lorenz von Bibra gibt seinem Kanzler Kilian von Münch (Cantzler doctor kilian Munichen) 20 Malter Korn auf einem Hof bei Rieden (Rieden), welche er von Heintzen Scharwen und Hainrichen Weblers für 150 Gulden auf Wiederlösung kauft. Darüber gibt Kilian Münch ein Revers an das Hochstift auf Wiederlösung.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet seinem Sekretär Johann Pfeiffelmann (Johan pfeuffelman) 20 Malter Getreidegült auf einem Hof zusammen mit 150 Gulden, unter dem Vorbehalt des Hochstifts auf Wiederlösung.
Bischof Konrad von Thüngen lässt in den Gemeinden Rieden (Rieden), Eßleben (Eisleben) und Opferbaum (opferbein) ein Mandat aufsetzen, welches besagt, dass jeder, der Verbrecher fängt oder dabei erwischt, welche über das Wasser oder Land mit Wägen, Gewehren und Fahnen mit der Absicht auf Zerstörung und Verletzung der Bürger kommt oder dazu beiträgt, einen Gulden ausgezahlt bekommt und jene vom Bischof keine Strafe weder an Leib noch an Gut erfahren sollen.
Bischof Konrad von Bibra schreibt ein Urteil über 40 Malter Getreidegült für Kilian Münch (kilian Munichen) vor dem Tag des Heiligen Michael. Die 40 Malter sind laut einer Schrift vom 03.10.1547 mit 300 Gulden vergütet und diese 300 Gulden sind dem Hochstift auf Wiederlösung vorbehalten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels Johann Brief (Johannsen Brieffen) die 40 Malter Getreide mit Wiederkaufsrecht für 300 Gulden.