Georg Heiden zu Ultfeld (Georg Haiden zu Vltfeld) besitzt auch einen Teil des Vestenberger Zehnts. Er verkauft ihn für eine unbekannte Summe, die ihm aber vollständig bezahlt wird, an Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg).
Johann von Vestenberg (Hanns von Vestenberg) besitzt ein Sechstel des genannten Getreide- und Weinzehnts. Er verkauft dieses an Jakob Heimburg (Jacob Hainburg), den Sohn des Doktor Gregor Heimburg (doctor Gregor) für ungefährt 325 Gulden. Den anderen Teil des Zehnts verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg Jakob Heimburg als Lehen.
Kaspar von Vestenberg (Caspar von vestenberg) und seine Brüder zu Breitenlohe (Braitenlohe) besitzen ebenfalls einen Teil des in den vorherigen Einträgen genannten Zehnts. Sie verkaufen ihn an Friedrich Esel (Fritz Esel), der ihn wiederum für 90 Gulden an Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) veräußert.
Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) besitzt vier Teile an dem genannten Zehnt. Er stellt seinem Schwager Georg von Crailsheim (Georg von Cralshaim), dem Mann seiner Schwester, den Halbteil zu, der ihm von Bischof Rudolf von Scherenberg geliehen wurde. Der andere Teil, der Jakob als Lehen verliehen wurde, soll auch an Georg gehen, wenn Jakob ohne männliche Erben stirbt.
Gestrichener Eintrag (da anscheinend inhaltlich falsch): Georg von Crailsheim (Georg von Crailshaim) und Jakob Heimburg (Jacob Haimburg) handeln den Wert des genannten Zehnts auf 2000 Gulden aus. Da Bischof Rudolf von Scherenberg sein Geld aber an anderen Stellen benötigt, nimmt er von den Domherren Johann von Allendorf (Hans von Allendorf), ebenfalls Propst und Kanzler und Georg von Guttenberg (Georg von Gueten999) 2000 Gulden und zahlt diese an von Crailsheim und Heimburg aus. Er verschreibt die so erkauften Teile des Zehnts auf Wiederlösung an die beiden Domherren. Eigentlicher Eintrag: Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg verkaufen ihre Teile an dem Zehnt zu Iphofen (Irhouen) mitsamt ihrem Teil an dem Zehnthof, der Behausung und ihren Zu- und Einbehörungen für 2000 Gulden.
In dem im vorigen Eintrag genannten Kaufbrief wird die Verteilung des Wein- und Getreidezehnts erläutert. Georg von Crailsheim (Georg von Krailshaim) und sein Schwager Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) besitzen vier Teile des Zehnts zu Iphofen (Iphouen), nämlich den Rumele Teil, den Heiden-Teil, den der Vestenberg von Breitenlohe und ein Drittel des Teils von Leonhard von Vestenberg (Lenhart von Vestenberg). Man hat 24 Eimer Wein in der "Teilküfe" und 24 Malter Getreide auf der Tenne. Es folgt eine Aufschlüsselung der Anteile: Der Rume-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 8 Malter Getreide. Der Heiden-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 5 Malter Getreide. Der Teil der Vestenberg von Breitenlohe beträgt 4 Eimer Wein und 4 Malter Getreide. Das Drittel von Leonhard von Vestenberg beträgt 2 Eimer Wein und 2 Malter Getreide. Fries bemerkt, dass die restlichen 2 Drittel von Leonhard von Vestenberg 1528 von Kaspar von Vestenberg an Bischof Konrad von Thüngen verkauft werden. Außerdem verweist er auf den im vorigen Eintrag beschriebenen Verkauf dieser Teile des Zehnts durch Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg an Rudolf von Scherenberg.
Die beiden Schwager Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg (bede schwagere) tragen auch einen Zehnt zu Einersheim (ainershainh) als Lehen vom Stift Würzburg. Sie übergeben auch diesen Zehnt für 2000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Johann von Vestenberg zu Schlüsselfeld (Hanns von vestestenberg zu Sluesselueld) verkauft seinen Teil an dem Zehnt zu Iphofen (Jphouen) für 200 Gulden an das Stift Würzburg.
Konrad von Vestenberg zu Breitenlohe (Contz von vestenberg zu Braitenlohe) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg für 200 Gulden seinen Teil am Wein- und Getreidezehnt zu Iphofen (Iphouen), nämlich ein Zwölftel am Drittel des Getreidezehnts und ein Zwölftel am Weinzehnt mitsamt ihren Zu- und Einbehörungen.
Kaspar von Vestenberg zu Rosenberg und Rugland (Caspar von Vestenberg zu Rugling) verkauft Bischof Konrad von Thüngen für 150 Gulden zwei Drittel des Zwölftels des Wein- und Getreidezehnts zu Iphofen (Iphouen) auf Wiederlösung. Die Wiederlösung soll auf Cathedra Petri erfolgen, muss aber ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Fries bemerkt noch folgendes: Wenn man diese zwei Drittel zu dem Drittel des Leonhard von Vestenberg (Linhart von Vestenberg) rechnet, ergeben diese drei Drittel ein Zwölftel am Wein- und Getreidezehnt, das sind 2 Eimer Wein und 2 Malter Korn. Daraus schließt er, dass Johann von Vestenberg zu Schlüsselfelds (Hanns von Vestenberg zu Slusselueld) und Konrad von Vestenberg zu Breitenlohes (Contz von Vestenberg zu Braitenlohe) Anteile am Zehnt von Iphofen 2 Eimer Wein und 2 Malter Korn betragen haben müssen.