Iphofen (Jphouen) gehört zum Teil dem Stift Würzburg und den Herren von Hohenlohe. Die Grafen von Castell und andere besitzen etliche Gefälle und Nutzungen in Iphofen. Der Zehnt gehörte verschiedenen Lehensherren. Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Einwohnern von Iphofen als Dank für ihre treuen Dienste verschiedene Vergünstigungen. Für alle Gefälle und Nutzungen, die Atzung und den Legepfennig ausgenommen, die sie an das Stift zahlen müssen, sollen sie in den nächsten 10 Jahren nicht mehr als 80 Heller und 10 Fuder Wein abgeben müssen. Die Restsumme soll für die Bebauung des Fleckens mit Gräben, Mauern, Türmen etc. verwendet werden. Ihr Vermögen wird von Eckhard Truchsess von Roßberg (Eckart von Rosperg der Truchsess) veranschlagt. Heinrich und Friedrich Kelhass (Hainrich vnd fridrich die Kelhassen) werden als Baumeister engagiert. Der Jude Michelmann (Michelmann Jude) soll als Aufseher und Säckelmeister fungieren. Um Iphofen zu einer Stadt auszubauen, wird er für mehrere Jahre von allen Abgaben befreit.
Graf Friedrich von Castell (Fridrich von Castell) besitzt ein Gut, genannt das Woltersgut, in Iphofen (Jphouen). Er verkauft es Graf Ulrich von Hanau (Graue Vlrich von Hanaw) für 140 Pfund Heller.
Graf Friedrich von Castell und sein Bruder Hermann (Graue Fridrich vnd sein bruder Herman von Castell) besitzen ein weiteres Gut in Iphofen (Iphouen). Sie verkaufen es Graf Ulrich von Hanau (vlrich von Hanaw) für 420 Pfund Heller.
Ulrich von Hanau (Vlrich von Hanaw) verkauft die in den vorherigen Einträgen genannten Güter sowie etliche Teile zu Dettelbach (dettelbach) und Repperndorf (Reppersdorf) für 2000 Pfund an Bischof Wolfram von Grumbach.
Bischof Otto von Wolfskeel einigt sich mit den Bürgern von Iphofen (Jphouen) über die Bede. Sie bestätigen ihm, dass alle Güter in der Stadt und Mark Iphofen Steuer und Bede zahlen müssen. Keines der Güter soll sich einem Herren, Ritter oder Knecht zugehörig machen (?), anderfalls fällt es dem Bischof heim.
Herr Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfrid von Hohenlohe zu Brauneck) verkauft seine Leute, Güter, Zinsen, Gülte, Rechte und Gerichtsrecht in der Iphöfer Vorstadt (zu Iphouen in der vorstat) und zu Frickenhausen am Main (Frickenhausen) an Bischof Otto von Wolfskeel für 2300 Pfund Heller.
Kaiser Karl IV. möchte die Besitzungen der Böhmischen Krone erweitern, damit er und die Erben von Böhmen Gebiete haben, in denen sie sich ausruhen oder Handel treiben können, wennn sie in den deutschen Landen einen Grafentag oder Reichstag besuchen. So kommen etliche Flecken in der Lausitz, im Vogtland, in Bayern und in Franken an Böhmen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss anerkennen, dass Karl etliche Flecken im Stift Würzburg zustehen, nämlich Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Bernhaim), Prichsenstadt (Bristnstat) sowie die Städte Hohenberg und Iphofen (Jphouen). Allerdings werden diese Städte auf Wiederlösung verpfändet. Bischof Gerhard kann Iphofen dann wieder von Kaiser Karl ablösen.
Die Äbtissin und der Konvent des Klosters Holzen im Bistum Augsburg besitzen etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Iphofen (Jphouen). Sie verpflichten sich, Bischof Gerhard von Schwarzburg diese nicht ohne seine Einwilligung zu verändern.
Herr Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift für 600 Gulden Leute und Gefälle in der Vorstadt zu Iphofen (Jphouen).
Die von Hohenlohe wollen die Bebauung der neuen Stadt Iphofen (Jphouen) nicht bewilligen, da die Stadt sonst größer wird und ihr Teil auch in die Ringmauer gezogen wird. Die Bürger von Iphofen verpflichten sich gegenüber Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck), 919 Gulden zu bezahlen. Im Gegenzug freit sie Bischof Johann von Egloffstein für 3 Jahre von der Datz. Graf Thomas erhält später eine vollständige Auszahlung der Summe.