Die Herren von Vestenberg (Vestenberg) empfangen einen Großteil des Dornheimer Zehnten als Lehen vom Hochstift Würzburg. Dies gilt laut Nachtragsschreiber ebenso für den Zehnt von Iphofen (Iphoven) sowie Besitzungen in Lonnerstadt (Lonerstadt), Reinhardshofen (Rinhartshoven) und Melsendorf (Melsendorf; es bleibt unklar, ob Ober- oder Untermelsendorf gemeint ist).
Gisela von Hemmersheim verkauft etliche ihrer Güter in Bullenheim (Bullenhaim) an das Hochstift Würzburg. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Hemmersheim (Hemershaim), Uffenheim (Uffinkhaim), Pfahlenheim (Pfalnhaim), Gelchsheim (Gulichshaim), Großharbach (Harbach), Lämmermühle (Lemberhaim), Iphofen (Iphoven), Hüttenheim (Hittenhaim), Brende, Brenden (Brende), Enheim (Emerichshaim), Seinsheim (Sainshaim), Wässerndorf (Weserndorf), Mörlbach (Morlebach) und Lipprichshausen (Liprichtshausen).
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Peter Kumpf (Kumpf) gibt den Zehnt zu Dornheim (Dornhaim), der ihm für 600 Gulden verpfändet wurde, mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn und des Domkapitels an das Spital von Iphofen (Iphoven). Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern jedoch vor, den Zehnt wieder abzulösen. Die Bezahlung soll in Nürnberg erfolgen. Hans Most, der Spitalmeister von Iphofen, übergibt darüber seinen Revers.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Das Kloster Birklingen (Bircklingen) der regulierten Augustinerchorherren wird in der Regierungszeit Bischof Gottfrieds von Limpurg gestifftet. Augrund des großen Andrangs durch Wallfahrer werden zwei Bürger aus Iphofen (Iphoven) bestellt, welche die anfallende Almosen einnehmen und verrechnen sollen. Ein Jahr brachte abzüglich aller Ausgaben mehr als 500 Gulden ein.
Doktor Gregor Heimburg (Haimburg) löst die Pfandsumme von 800 Gulden, welche die Herren von Craislheim (Crailshaim) als Pfandherren tragen, ab und erhält dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Er leiht Bischof Johann von Grumbach außerdem 1200 Gulden zur Ablösung des Ungelds von Iphofen (Iphoven) sowie 400 Gulden zur Ablösung des Zolls von Fahr (Fare) und verbaut 400 Gulden am Schloss Dettelbach (Detelbach), so dass die gesamte Pfandsumme 2800 Gulden beträgt.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Das Kloster Birklingen (Bircklingen) wird mit der Stadt Iphofen (Iphofen) wegen eines Streits über Triebrechte (tribs halber) vertragen.
Das Augustiner-Chorherren-Kloster Birklingen wird im Bauernkrieg unter der Führung des Hauptmanns Konrad Krön (Crön), Keller von Iphofen (Iphoven), geplündert, zerstört und verbrannt.
Die Birklinger Augustinerchorherren bewohnen das Klostergebäude nicht mehr und geben dieses dem Verfall preis. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt lässt die Gefälle daher von einem Diener einnehmen, verrechnen und hinterlegen. Innerhalb der folgenden 20 Jahre sterben alle Mönche.