Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des sechsten Erzpriesters fiel bislang nur ein Landkapitel mit dazugehörigen Pfarreien in Iphofen (Iphoven). Vor einiger Zeit kam ein zweites Landkapitel in Schlüsselfeld ( Slusselueld )dazu. Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Die Heideckschen (Haidecksche) Lehen beinhalten folgendes: Das Gericht und die Vogtei zu Sachsen (Sachsen), das Gericht und zwei Höfe zu Immeldorf (Imelendorf), die Vogtei zu Rammersdorf (Rumelsdorf), die Vogtei in Gödersklingen (Gotlinsclingen), die Vogteien zu Wippendorf (Wipendorf), Herpersdorf (Herbrandsdorf) und Langenloh (Langenloch), Alllmersbach im Tal (Almarspach), das Ackerland zu Eyb (Eib), Vestenberg (Vestenberg) und der Zehnt zu Iphofen (Iphouen).
Burg Hallburg (Halberg das schloss) liegt in der Nähe von Volkach (Volkach) ist zum Großteil Eigentum der Grafen von Castell. Graf Ruprecht von Castell (Graue Ruprecht von Castell) und seine Ehefrau machen es Bischof Hermann von Lobdeburg zum Lehen, als Gegenleistung für den Schaden, den Ruprecht dem Stift zuvor durch Raub und Brand beigebracht hat.
Ein Hof namens zu den Rewerein liegt in Iphofen (in der stat Iphoven). Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet ihn für 10 Pfund Heller an Otto Fuchs von Haßfurt (Ot Fuchs). Bischof Berthold von Sternberg löst den Hof wieder aus der Verpfändung und verpfändet ihn seinerseits an Heinrich Zuchendorf (Hainrich Zuchendorf). Bischof Manegold von Neuenburg löst die Verschreibung und verpfändet den Hof der Priorin und dem Konvent des Klosters Frauenaurach, das dem Dominikanerorden ( Priorin vnd Convent zu Frawenaurach prediger ordens) angehört. Er bestimmt, dass die Dominikanerinnen der bischöflichen Kammer dafür jährlich 3 Pfund Heller zahlen, der Hof aber von jeder sonstigen Abgabe befreit sei. Bischof Johann von Grumbach bestätigt dies im Jahr 1455. Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt dies am 26. August 1467.
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft die Gueter und Nutzungsrechte an Gülchsheim (Gulichsheim etliche guetere und nutzunge) von Otto Schenk von Seinsheim und seiner Ehefrau Gisela von Hemmersheim ( Schenk Oten uns seiner Hausfrawen Giseln von Hennershaim).
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft etliche Zinsen, Gülte und Güter zu Hemmersheim (Hemershaim) von Frau Gisela von Hemmersheim (Geiseln von Hemershaim).
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Das Kloster St. Ägidien in Nürnberg kauft den Zehnten eines Hofs und etliche Zinsabgaben zu Iphofen (Iphouen) und lässt dies am Landgericht des Herzogtums Franken von Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigen.
Gregor Heimburg (Gregor Haimburg), der Doktor und Würzburger Rat und Diener, wird von Papst Pius II. verfolgt und verbannt. Die Ursachen dafür führt Fries in seiner Chronik aus. Papst Pius II. ordnet ebenfalls an, dass alle für seine Güter zuständigen Obrigkeiten ihm diese Güter entziehen. Bischof Rudolf von Scherenberg zieht ihm zunächst alle Zinsen, Gülte, Güter, Formis und anderes im Stift Würzburg ein, verträgt sich aber später mit Gregors Erben. Fries verweist für nähere Informationen zu Gregors Gütern auf sein Testament.
Weil der Getreidepreis stetig ansteigt, errichtet Bischof Konrad von Thüngen insgesamt 14 Getreidemärkte in Würzburg, Meiningen (Mainingen), Königshofen (Kunigshofen), Mellrichstadt (Melrichstat), Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstadt), Haßfurt (Hassfurt), Gerolzhofen (Geroldshofen), Volkach (Volkach), Garstadt (Garstat), Arnstein (Arnstain), Karlstadt (Carlstat), Lauda (Lauden) Röttingen (Rotingen) und Iphofen (Iphouen). Er lässt außerdem durch seine Amtleute verlauten, dass kein Getreide im Haus an Auswärtige verkauft werden darf, sondern dass der Verkauf von Getreide nur auf den Märkten in den zuvor erwähnten Städten stattfinden darf. Außerdem sollen alle Städte, Märkte und Orte einen Getreidevorrat anlegen, damit sich die Bürger rechtzeitig mit ausreichend Getreide eindecken können.