Zur Zeit, als Kaiser Karl IV. (Kaiser carl der 4) Homburg am Main (Hohenburg) als Pfand besitzt, erteilt er Iphofen (Iphofen) das gleiche Stadtrecht wie Gelnhausen (Gailenhausen) es besitzt und verschiebt den Wochenmarkt in Homburg am Main von Dienstag auf Montag.
Eine Jungfrau des Prämonstratenserordens im Bistum Augsburg hat etliche Gefälle, Nutzungen und Güter in und bei der Stadt Iphofen (Iphouen) gehabt. Die Äbtissin und das Konvent haben versprochen nicht ohne Wissen des Bischofs von Würzburg daran etwas zu ändern. Ob dies eingehalten worden ist, ist nicht bekannt.
Die jährliche Bede der Stadt Iphofen (Iphouen), die sie jedem Würzburger Bischof schuldet, beträgt 800 Gulden, davon gingen: 300 Gulden an den Schenk von Limpurg 100 Gulden an das Kapitel zu Würzburg 200 Gulden an Balthasar von Wenkheim (Baltassar von Weinckhaim) 100 Gulden an Konrad Lesch (Contz Lesch) und seine Hausfrau als Leibgedinge 80 Gulden an Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munster) 20 Gulden an Adolf Marschall (Adolf Marschalck) Als Konrad Lesch stirbt, verringert sich das Leibgedinge um 40 Gulden. Balthasar von Wenkheims Erben werden die 200 Gulden und Wilhelm von Münster die 80 Gulden wieder abgelöst, was ingesamt 320 Gulden ergibt. Diese Summe möchte Bischof Rudolf von Scherenberg fortan von den Einwohnern von Iphofen erhalten. Durch Missernten beim Wein sind die Einwohner allerdings verarmt. Es wird festgelegt, dass Bischof Rudolf ihnen 10 Jahre lang 200 Gulden erlässt und in keinem Jahr mehr als 600 Gulden nimmt. Auf Bitte der Iphofener verlängert Bischof Rudolf den Zeitraum auf 20 Jahre. Danach soll aber wieder die volle Bede von 800 Gulden gezahlt werden.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Ranhenek) 70 Gulden der Bede und 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (Iphouen) zum Leibgedinge.
Am Ende der bewilligten 20 Jahre sollen die Bürger zu Iphofen (Jphouen) anfangen, wieder eine jährliche Bede von 800 Gulden zu zahlen. Sie bitten Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch darum, noch 7 Jahre lang nur 700 Gulden zu verlangen. Bischof Rudolf handelt mit ihnen aus, dass sie so lange er lebt nur 700 Gulden Bede pro Jahr zahlen müssen. Nach seinem Tod sollen sie aber wieder die vollen 800 Gulden zahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt 1000 Gulden von Heinrich Link zu Schwabach (hainrich Linck zu Swabach) und verschreibt ihm dafür 50 Gulden auf der Bede von Iphofen (Jphouen), die er jährlich zu Cathedra Petri erhalten soll.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Kämmerer Eberhard Butner (Eberhart Butner) aus Gnade lebenslang 10 Gulden auf der Bede zu Iphofen (Iphouen). Diese soll er jedes Jahr an Cathedra Petri erhalten.
Johann Zollner von Halberg (Hanns zolner von Halberg) verkauft Bischof Lorenz von Bibra seine Leute und Güter in Iphofen (Jphouen).
Der Bürgermeister und der Rat von Iphofen (Jphouen) berichten Bischof Konrad von Thüngen von der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage der Stadt. Sie bitten darum, die Stadt mit Gnade zu bedenken, damit sie bald wieder florieren kann. Sie bleiben ihm an der Bede der Jahre 1531 und 1532 1000 Gulden schuldig. Bischof Konrad bewilligt ihnen, diese nicht zu zahlen. Außerdem dürfen sie die nächsten 15 Jahre bis 1548 von der 800 Gulden umfassenden Bede 200 Gulden innebehalten. Die so freigewordenen 4000 Gulden sollen dazu genutzt werden, die Stadt wieder zu sanieren und den künftigen Bürgern das Zahlen der Bede zu erleichtern.